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Mehrwertsteuer Normalsatz
Katar erhebt weder Mehrwertsteuer noch vergleichbare Steuern auf die Lieferung von Waren oder die Bereitstellung digitaler Dienste. Es wird jedoch erwartet, dass die Mehrwertsteuer bald eingeführt wird. Da in den meisten Ländern, die ein Abkommen mit der Einheitskommission des Golfkooperationsrates unterzeichnet haben, der Steuersatz 5% beträgt, ist es wahrscheinlich, dass in Katar der gleiche Satz gelten wird. Katar hat die Mehrwertsteuer noch nicht eingeführt. Die Einführung wird für 2024 – 2025 erwartet. Im Projekt wird ein geschätzter Steuersatz von 5% angegeben.
Standard-Mehrwertsteuersatz
5%
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
-
Schwellenwerte
-
Schwellen
Gemäß dem Gesetzesentwurf ist bei Überschreitung einer festgelegten Schwelle eine Registrierung als Mehrwertsteuerzahler erforderlich. Für Nichtansässige entsteht die Meldepflicht ab der ersten Lieferung, für sie gilt die Schwelle nicht.Registrierungsverfahren
Der wahrscheinliche Registrierungsprozess wird wie folgt aussehen:- Besuchen Sie das Umsatzsteuerportal von Katar;
- Erstellen Sie ein neues Konto, woraufhin eine E-Mail an Ihre registrierte E-Mail-Adresse gesendet wird;
- Bestätigen Sie Ihre Angaben gemäß den Anweisungen in der E-Mail;
- Melden Sie sich mit einer verifizierten E-Mail-Adresse und einem Passwort beim Portal an, um den Registrierungsprozess abzuschließen;
- Möglicherweise müssen Sie Dokumente wie den Reisepass des Gründers/Geschäftsführers des Unternehmens und die Gründungsdokumente vorlegen.
Steuervertreter
Basierend auf den anfänglich verfügbaren Informationen wird die Bestellung eines Fiskalvertreters für die Registrierung und Abgabe von Steuermeldungen optional sein.
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