Kolumbien
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Mehrwertsteuer-Standardsatz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Kolumbien beträgt im Jahr 2024 19% und gilt mit Ausnahmen für alle steuerpflichtigen Tätigkeiten.Mehrwertsteuer ermäßigter Satz
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Kolumbien beträgt im Jahr 2024 5%. Dies gilt für einige Produkte, beispielsweise landwirtschaftliche Produkte, Fleisch und Wurstwaren sowie Toilettenpapier.Am 1 Juli 2018 genehmigten die kolumbianischen Behörden einen Gesetzentwurf, der gebietsfremden Anbietern elektronischer Dienste, die digitale Dienste an kolumbianische Einwohner verkaufen, eine Mehrwertsteuer auferlegt. B2B-Lieferungen fallen nicht in den Geltungsbereich, da es sich hierbei um Steuern im Rahmen des Reverse-Charge-Mechanismus handelt.
Mehrwertsteuer-Normalsatz
Der Mehrwertsteuer-Standardsatz in Kolumbien beträgt im Jahr 2024 19%.Regelung zur Mehrwertsteuereinbehaltung
Wenn ein ausländisches Unternehmen, das digitale Dienstleistungen anbietet, sich bereit erklärt, das Mehrwertsteuer-Quellensteuersystem einzuhalten, benachrichtigt das DIAN die Kreditkarten- und Bankinstitute. Diese Organisationen ziehen die Mehrwertsteuer ab und der Anbieter digitaler Dienste muss diese Steuer nicht erheben und zahlen.
Standard-Mehrwertsteuersatz
19%
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
5%
Schwellenwerte
-
Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung
In Kolumbien gibt es für Verkäufer keine Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle. Unternehmen müssen sich registrieren, wenn sie Waren in Kolumbien verkaufen oder importieren.Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Es gibt keine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, wenn die Waren für die Einfuhr nach Kolumbien gekauft werden. Das Reverse Charge wird vom Käufer selbstständig eingezogen.Anmeldeverfahren
Um in Kolumbien Mehrwertsteuerzahler zu werden, müssen sich Unternehmen online bei DIAN – Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales – registrieren. Dem Antrag muss ein Apostillenauszug aus dem Handelsregister des Unternehmens, amtlich ins Spanische übersetzt, beigefügt werden.Tracking-Daten
Die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen in Kolumbien muss fünf Jahre betragen.Einreichung und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung
Mehrwertsteuererklärungen werden in Kolumbien alle zwei Monate/vierteljährlich eingereicht. Mehrwertsteuerzahler müssen ihre Steuererklärungen vom 7. bis zum 24. des nächsten Berichtsmonats elektronisch einreichen und bezahlen. Die Termine werden von der kolumbianischen Organisation DIAN festgelegt. Mehrwertsteuererklärungen müssen in kolumbianischen Pesos (COP) bezahlt werden.Sanktionen
Strafe für die verspätete Einreichung der Umsatzsteuererklärung in Kolumbien – 5-200% der fälligen Steuer. Strafe für Korrekturen der Mehrwertsteuererklärung in Kolumbien – 10–30% der fälligen Steuer. Bei Betrug bei der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen gibt es in Kolumbien auch Strafen in Form von Geldstrafen sowie einem Verbot der Geschäftstätigkeit.Schwelle
Für gebietsfremde Anbieter digitaler Dienste gibt es keine Registrierungsschwelle. Nichtansässige Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Kolumbien anbieten, sollten sich bei Transaktionen mit Endverbrauchern registrieren und die Mehrwertsteuer berechnen oder Kreditkartenunternehmen und andere Finanzinstitute bitten, die Mehrwertsteuer einzubehalten.Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Für alle elektronischen Dienstleister in Kolumbien gibt es keinen Mehrwertsteuerabzug.Beweisstücke
Um zu bestimmen, dass der Ort der Erbringung elektronischer Dienstleistungen Kolumbien ist, ist es lediglich erforderlich, Dienstleistungen für Personen oder Unternehmen mit Wohnsitz in Kolumbien bereitzustellen.E-Services-Liste
Die Liste der digitalen Dienste umfasst Folgendes:
- Lizenzen, upgrades und erweiterungen, einschließlich website-filter und firewalls.
- Smartphone-Apps, videospiele und virtuelle spiele.
- Webcasts und web-seminare.
- Digitale materialien wie musik, dateien, bilder, texte und informationen.
- Werbeplattformen, die online-werbeflächen auf digitalen medienplattformen bereitstellen.
- Online-portale, die den kauf, die anzeige und die bewertung von preisen für produkte und dienstleistungen ermöglichen, z. B. elektronische basare oder netzwerke.
- Suchmaschinenlösungen.
- Social-media-dienste.
- Datenbanken und hosting, z.B. website-hosting, online-datenspeicherung, dateifreigabe und cloud-speicherlösungen.
- Internet-telekommunikation.
- Digitale Veröffentlichungen und Zeitschriftenabonnements.
Anmeldeverfahren
Um in kolumbien mehrwertsteuerzahler zu werden, sollten sich unternehmen online bei DIAN – Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales registrieren. Dem Antrag muss ein mit einer Apostille versehener und amtlich ins Spanische übersetzter Handelsregisterauszug des Unternehmens beiliegen.Steuervertreter
Nichtansässige Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen erbringen und sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, sind verpflichtet, einen Vertreter vor Ort zu benennen.Aufzeichnungen führen
Für gebietsfremde Unternehmen, die in Kolumbien E-Service-Anbieter sind, beträgt die allgemeine Aufbewahrungspflicht für Buchhaltungsunterlagen fünf Jahre. Eine Aufzeichnung im Ausland ist möglich.Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung
Umsatzsteuerpflichtige Steuerzahler müssen alle zwei Monate eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Die Einreichungsfrist variiert zwischen dem 14. und dem 18. des folgenden Berichtsmonats. Solche Daten werden vom kolumbianischen DIAN vorgegeben.Zahlungsdatum der Mehrwertsteuer
Anbieter elektronischer Dienstleistungen sind verpflichtet, Zahlungen innerhalb derselben Frist zu leisten, die für das Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung angegeben ist.
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