Schwelle
Für gebietsfremde Anbieter digitaler Dienste gibt es keine Registrierungsschwelle. Nichtansässige Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Kolumbien anbieten, sollten sich bei Transaktionen mit Endverbrauchern registrieren und die Mehrwertsteuer berechnen oder Kreditkartenunternehmen und andere Finanzinstitute bitten, die Mehrwertsteuer einzubehalten.
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Für alle elektronischen Dienstleister in Kolumbien gibt es keinen Mehrwertsteuerabzug.
Beweisstücke
Um zu bestimmen, dass der Ort der Erbringung elektronischer Dienstleistungen Kolumbien ist, ist es lediglich erforderlich, Dienstleistungen für Personen oder Unternehmen mit Wohnsitz in Kolumbien bereitzustellen.
E-Services-Liste
Die Liste der digitalen Dienste umfasst Folgendes:
- Lizenzen, upgrades und erweiterungen, einschließlich website-filter und firewalls.
- Smartphone-Apps, videospiele und virtuelle spiele.
- Webcasts und web-seminare.
- Digitale materialien wie musik, dateien, bilder, texte und informationen.
- Werbeplattformen, die online-werbeflächen auf digitalen medienplattformen bereitstellen.
- Online-portale, die den kauf, die anzeige und die bewertung von preisen für produkte und dienstleistungen ermöglichen, z. B. elektronische basare oder netzwerke.
- Suchmaschinenlösungen.
- Social-media-dienste.
- Datenbanken und hosting, z.B. website-hosting, online-datenspeicherung, dateifreigabe und cloud-speicherlösungen.
- Internet-telekommunikation.
- Digitale Veröffentlichungen und Zeitschriftenabonnements.
Anmeldeverfahren
Um in kolumbien mehrwertsteuerzahler zu werden, sollten sich unternehmen online bei DIAN – Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales registrieren. Dem Antrag muss ein mit einer Apostille versehener und amtlich ins Spanische übersetzter Handelsregisterauszug des Unternehmens beiliegen.
Steuervertreter
Nichtansässige Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen erbringen und sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, sind verpflichtet, einen Vertreter vor Ort zu benennen.
Aufzeichnungen führen
Für gebietsfremde Unternehmen, die in Kolumbien E-Service-Anbieter sind, beträgt die allgemeine Aufbewahrungspflicht für Buchhaltungsunterlagen fünf Jahre. Eine Aufzeichnung im Ausland ist möglich.
Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung
Umsatzsteuerpflichtige Steuerzahler müssen alle zwei Monate eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Die Einreichungsfrist variiert zwischen dem 14. und dem 18. des folgenden Berichtsmonats. Solche Daten werden vom kolumbianischen DIAN vorgegeben.
Zahlungsdatum der Mehrwertsteuer
Anbieter elektronischer Dienstleistungen sind verpflichtet, Zahlungen innerhalb derselben Frist zu leisten, die für das Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung angegeben ist.