Schwelle
Für gebietsfremde Anbieter digitaler Dienste gibt es keine Registrierungsschwelle. Unternehmen, die mexikanischen Einwohnern digitale Dienstleistungen anbieten, sind verpflichtet, sich ab dem ersten Verkauf im Bundessteuerregister (oder Registro Federal de Contribuyentes, bekannt als RFC) zu registrieren.
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Für alle elektronischen Dienstleister in Mexiko gibt es keinen Mehrwertsteuerabzug.
Beweisstücke
Um festzustellen, ob der Ort der Erbringung elektronischer Dienstleistungen Mexiko ist, ist es lediglich erforderlich, Dienstleistungen für Personen oder Unternehmen mit Wohnsitz in Mexiko bereitzustellen. Hierzu zählen sowohl Personen, die die Dienste für den persönlichen Gebrauch nutzen, als auch solche, die sie für gewerbliche oder kommerzielle Zwecke nutzen.
E-Services-Liste
Die Liste der digitalen Dienste umfasst Folgendes:
- Lizenzen, Upgrades und Erweiterungen, einschließlich Website-Filter und Firewalls.
- Smartphone-Apps, Videospiele und virtuelle Spiele.
- Webcasts und Web-Seminare.
- Digitale Materialien wie Musik, Dateien, Bilder, Texte und Informationen.
- Werbeplattformen, die Online-Werbeflächen auf digitalen Medienplattformen bereitstellen.
- Online-Portale, die den Kauf, die Anzeige und die Bewertung von Preisen für Produkte und Dienstleistungen ermöglichen, wie z. B. elektronische Basare oder Netzwerke.
- Suchmaschinenlösungen.
- Social-Media-Dienste.
- Datenbanken und Hosting, z.B. Website-Hosting, Online-Datenspeicherung, Dateifreigabe und Cloud-Speicherlösungen.
- Internet-Telekommunikation.
- Digitale Veröffentlichungen und Zeitschriftenabonnements.
Ausgenommene Dienstleistungen
- Herunterladen oder Zugriff auf elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften;
- Landwirtschaft oder Viehzucht;
- Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken.
Anmeldeverfahren
Um in Mexiko Mehrwertsteuerzahler zu werden, müssen sich Unternehmen online beim mexikanischen Steuerverwaltungsdienst (SAT) registrieren. Dem Antrag muss ein mit einer Apostille versehener und amtlich ins Spanische übersetzter Handelsregisterauszug des Unternehmens beiliegen.
Steuervertreter
Nichtansässige Unternehmen oder nichtansässige Vermittler, die elektronische Dienstleistungen erbringen und sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, müssen einen Vertreter ernennen, der als Ihr lokaler Vertreter fungiert und für die Erfüllung Ihrer Steuerpflichten in Ihrem Namen verantwortlich ist.
Aufzeichnungen führen
Für nicht ansässige Unternehmen, die in Mexiko E-Service-Anbieter sind, beträgt die allgemeine Aufbewahrungspflicht für Buchhaltungsunterlagen fünf Jahre. Eine Aufzeichnung im Ausland ist möglich.
Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung
Umsatzsteuerpflichtige Steuerzahler sind verpflichtet, die monatlichen Umsatzsteuererklärungen einzureichen.
Die Abgabefrist für Steuern sollte anhand der sechsten Ziffer der RFC-Nummer des Steuerpflichtigen bestimmt werden. Abhängig von der Ziffer sollte die Frist 17 Tage nach dem Berichtsmonat liegen. Für die Ziffer 1 oder 2 ist jeweils ein Werktag hinzuzurechnen; für 3 oder 4 zwei Werktage; für 5 oder 6, drei Werktage; für 7 oder 8, vier Werktage; und für 9 oder 0, fünf Werktage.
Zahlungsdatum der Mehrwertsteuer
Anbieter elektronischer Dienstleistungen sind verpflichtet, Zahlungen innerhalb derselben Frist zu leisten, die für das Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung angegeben ist.