Neuseeland
Gültig seit dem 1. Oktober 2016. Der Name der Steuer: Waren- und Dienstleistungssteuer (GST).
In Neuseeland ist der Begriff „digitale Dienstleistungen“ in den weiter gefassten Begriff „Ferndienstleistungen“ eingeschlossen, bei denen zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung keine notwendige Verbindung zwischen dem physischen Standort des Kunden und dem Ort der Leistungserbringung besteht.
Provinzen
Goods
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Waren
Digitale Dienstleistungen
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Waren
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Digital services
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Digitale Dienstleistungen
Waren
Digitale Dienstleistungen
Waren
Digitale Dienstleistungen
GST-Standardpreis
Der Standard-GST-Satz in Neuseeland beträgt im Jahr 2024 15 % und gilt für die meisten Waren, einschließlich Importe (GST – Waren- und Dienstleistungssteuer).MwSt. Standard Satz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Neuseeland im Jahr 2024 beträgt 15%.MwSt. Reduzierter Satz
Es ist kein reduzierter Satz festgelegt.Besonderheit der Mehrwertsteuerberechnung
Mehrwertsteuer = Gesamtumsatz * 0,15.
Standard-Mehrwertsteuersatz
15%
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
-
Schwellenwerte
$60,000
Schwellenwert für die GST-Registrierung
Unternehmen müssen sich in Neuseeland für die GST registrieren, wenn ihr Umsatz 60.000 US-Dollar pro Jahr beträgt oder im kommenden Jahr erwartet wird.Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Unternehmen können die Vorsteuer zurückzahlen, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Die Vorsteuer umfasst die GST, die auf nach Neuseeland gelieferte Waren erhoben wird, und die GST, die bei der Einfuhr gezahlt wird. Es gibt einen Zeitraum von zwei Jahren, innerhalb dessen eine solche Rückerstattung zulässig ist.Anmeldeverfahren
Um sich in Neuseeland für die GST zu registrieren, müssen Unternehmen online unter www.ird.govt.nz eine IRD-Nummer und eine GST-Nummer beantragen.Tracking-Daten
Die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen in Neuseeland muss sieben Jahre betragen.GST gibt das Anmelde- und Zahlungsdatum zurück
Die neuseeländischen GST-Erklärungen werden monatlich, zweimonatlich oder halbjährlich eingereicht. Nicht ansässige Unternehmen, die Waren mit geringem Wert nach Neuseeland liefern, müssen vierteljährlich GST-Erklärungen einreichen. Eine neuseeländische GST-Erklärung muss bis zum 28. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats eingereicht werden (Ausnahmen gelten für März – 7. Mai und für November – bis 15. Januar).Sanktionen
Strafe für die verspätete Einreichung von GST-Erklärungen in Neuseeland: 1–4% der fälligen Steuer, je nach Überfälligkeitszeitraum, täglich und monatlich. Strafen für Fehlbeträge – 20-150% der fälligen Steuer.Schwelle
Wenn der Umsatz in den letzten 12 Monaten 60.000 NZD übersteigt oder in den nächsten 12 Monaten voraussichtlich mehr als 60.000 NZD betragen wird. GST wird nicht für Lieferungen berechnet, wenn ein ausländisches Unternehmen an Kunden verkauft, die in Neuseeland für GST registriert sind. GST wird jedem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, er hat:- Angezeigt, dass sie GST-registriert sind;
- Sie haben ihre neuseeländische GST-Registrierungsnummer oder Geschäftsnummer erhalten.
Beweisstücke
Ein ausländisches Unternehmen muss zwei Nachweise vorlegen, um festzustellen, ob Sie Dienstleistungen für einen in Neuseeland ansässigen Kunden erbringen. Diese Beweisstücke dürfen sich nicht widersprechen. Sie können umfassen:- Die Rechnungsadresse des Kunden;
- Die IP-Adresse (Internet Protocol) des Geräts des Kunden oder eine andere Geolokalisierungsmethode;
- Angaben zum Bankkonto, das der Kunde zur Zahlung verwendet, oder zur Rechnungsadresse der Bank;
- Mobiler Ländercode der internationalen Mobilfunkteilnehmeridentität, die auf der Teilnehmeridentitätsmodulkarte gespeichert ist;
- Wo der Festnetzanschluss des Kunden geliefert wird;
- Andere wichtige Informationen.
E-Services-Liste
- Lieferung von digitalen Inhalten wie E-Books, Filmen, TV-Shows, Musik und Online-Zeitungsabonnements;
- Online-Versorgung mit Spielen, Apps, Software und Softwarewartung;
- Webinare oder Fernkurse;
- Versicherungsdienstleistungen;
- Glücksspieldienste;
- Website-Design oder Veröffentlichungsdienste;
- Rechts, Buchhaltungs oder Beratungsdienste.
Datum der Einreichung der MwSt.-Erklärung
Ab dem 1. April 2017 müssen alle nicht ansässigen Unternehmen, die Remote-Services anbieten, vierteljährlich MwSt.-Erklärungen einreichen. Die MwSt.-Erklärung muss spätestens am 28. des Monats nach einem Berichtsquartal eingereicht werden (eine Ausnahme ist für März (bis 7. Mai) vorgesehen. Ein ausländisches Unternehmen muss seine Währung in Neuseeland-Dollar umrechnen, wenn es die GST-Rückgabe vorbereitet und einreicht. Es kann wählen, dies zu konvertieren bei:- Die Zeit, zu der der Dienst bereitgestellt wurde;
- Der letzte Tag des jeweiligen Steuerzeitraums;
- Ein mit Island Revenue (Steuerbehörden von Neuseeland) vereinbarter Zeitpunkt.
- Datum, an dem es abgelegt wird – es wird für den betreffenden Zeitraum zurückgegeben;
- Fälligkeitsdatum für die Einreichung der Rücksendung für den betreffenden Zeitraum.
Datum der Zahlung der MwSt.
Der GST-Betrag in NZD muss bis zum 28. Tag des auf das Berichtsquartal folgenden Monats gezahlt werden. Die Ausnahme ist für Mai (bis 7. Mai) vorgesehen.Strafen
Wenn ein ausländisches Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum keine Verkäufe getätigt hat, muss es eine “Null” -Rückgabe einreichen. Andernfalls werden möglicherweise Strafen für verspätete Einreichung erhoben.
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