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Mehrwertsteuer-Normalsatz

Der Mehrwertsteuer-Standardsatz auf den Philippinen beträgt im Jahr 2024 12%

Mehrwertsteuer-Nullsatz

Für Exportgeschäfte und sonstige Verkaufsgeschäfte gilt der Mehrwertsteuer-Nullsatz. Zu den steuerfreien Geschäften zählen insbesondere:
  • der Verkauf oder Import bestimmter landwirtschaftlicher Produkte;
  • personenbeförderung;
  • haushaltsgas und Wasser;
  • finanzdienstleistungen und Versicherungen;
  • medizinische Versorgung;
  • immobilie;
  • zeitungen und Bücher.

Mehrwertsteuer-Normalsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz auf Dienstleistungen auf den Philippinen beträgt 2024 12%.
Standard-Mehrwertsteuersatz 12% Ermäßigter Mehrwertsteuersatz - Schwellenwerte 60,000 USD
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Schwelle

Jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Waren oder Eigentum verkauft, tauscht, vermietet und Dienstleistungen erbringt, die der Mehrwertsteuer unterliegen, wobei der Wert der erbrachten Dienstleistungen 3.000.000 PHP (ca. 60.000 USD) übersteigt, muss sich registrieren ein Mehrwertsteuerzahler. Mehrwertsteuerzahler, deren vierteljährlicher Umsatz 2 500.000 PHP (ca. 44.870 USD) übersteigt, müssen eine zusammenfassende Umsatzliste einreichen.

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Ein Mehrwertsteuerzahler hat die Möglichkeit, die auf importierte Waren oder den Erwerb von Waren, Eigentum oder Dienstleistungen im Land zu zahlende Mehrwertsteuer anzugeben und abzuziehen, indem er unter bestimmten Bedingungen auf die übliche Weise eine Mehrwertsteuererklärung einreicht. Wenn Sie über eine Rechnung für die eingeführten Waren, einen Immobilienkauf oder eine offizielle Quittung für Dienstleistungen verfügen, die von einer als Mehrwertsteuerzahler registrierten Person ausgestellt wurde, können weitere Transaktionen, die innerhalb des registrierten Unternehmens durchgeführt werden, als vorsteuerpflichtig gelten. Diese beinhalten:
  • kauf oder Import von zum Verkauf bestimmten Waren;
  • kauf oder Import von Waren, die bei der Herstellung von Fertigwaren zum Verkauf verwendet werden, einschließlich Verpackungsmaterialien;
  • kauf oder Import von Waren, die zur Herstellung fertiger Waren zum Verkauf bestimmt sind;
  • kauf oder Import von Waren, die als Inventar für Geschäftsaktivitäten verwendet werden;
  • kauf oder Import von Waren, die als Materialien für den Verkauf von Dienstleistungen verwendet werden sollen;
  • waren für den gewerblichen oder geschäftlichen Gebrauch, bei denen eine Wertminderung gemäß der Abgabenordnung zulässig ist;
  • kauf von Immobilien, auf die Mehrwertsteuer entrichtet wurde;
  • kauf von Dienstleistungen, auf die Mehrwertsteuer entrichtet wurde.

Anmeldeverfahren

Um auf den Philippinen Mehrwertsteuerzahler zu werden, müssen Einzelpersonen oder Unternehmen für jeden Standort, an dem ihr Unternehmen tätig ist, ein spezielles Formular (Formular Nr. 0605) ausfüllen. Für den Abschluss des Registrierungsprozesses ist eine Registrierungsgebühr von 500 Pesos (ca. 30 USD) erforderlich.

Mehrwertsteuervertreter

Die Philippinen verlangen, dass die Registrierung als Mehrwertsteuerzahler durch einen örtlichen Steuervertreter erfolgt.

Abgabe der Umsatzsteuererklärung

Die vierteljährliche Umsatzsteuererklärung muss spätestens am 25. Tag nach dem Ende des Steuerquartals eingereicht werden und das Bruttoeinkommen widerspiegeln (für einen Verkäufer von Dienstleistungen). Die vierteljährliche Umsatzsteuererklärung muss den konsolidierten Betrag für alle steuerpflichtigen Tätigkeiten und alle Niederlassungen – Hauptsitz – widerspiegeln und Zweige. Die zusammenfassende Liste der Verkäufe/Käufe muss spätestens am 25. Tag des Monats eingereicht werden, der auf das Ende des Steuerquartals – Kalender- oder Finanzquartals – folgt.

Schwellwert

Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienste mit einem jährlichen Bruttoumsatz von mehr als 3 Millionen PHP (ca. 60.000 USD) müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren.

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Für alle Anbieter elektronischer Dienstleistungen auf den Philippinen besteht keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug.

Beweis

Um festzustellen, dass der Ort der Erbringung elektronischer Dienstleistungen die Philippinen sind, ist es lediglich erforderlich, Dienstleistungen für eine Person mit Wohnsitz auf den Philippinen bereitzustellen. Dazu gehören sowohl Personen, die die Dienste für den persönlichen Gebrauch nutzen, als auch Personen, die sie für gewerbliche oder kommerzielle Zwecke nutzen.

Liste der E-Dienste

Die Liste der digitalen Dienste umfasst Folgendes:
  • Softwarelizenzen, Updates und Add-ons, einschließlich Website-Filter und Firewalls.
  • Mobile Anwendungen, Videospiele und Online-Spiele.
  • Webcasts und Webinare.
  • Digitale Inhalte wie Musik, Dateien, Bilder, Texte und Informationen.
  • Werbeplattformen, die Online-Werbeflächen auf immateriellen Medienplattformen anbieten.
  • Online-Plattformen, die den Verkauf, die Anzeige und den Vergleich von Preisen für Waren oder Dienstleistungen ermöglichen, wie z. B. elektronische Marktplätze oder Netzwerke.
  • Suchmaschinendienstleistungen.
  • Soziale Netzwerke.
  • Datenbanken und Hosting, einschließlich Website-Hosting, Online-Datenspeicherung,
  • Dateifreigabe und Cloud-Speicherdienste.
  • Internet-Telekommunikation.
  • Online-Publikationen und Zeitschriftenabonnements.
  • Zahlungsabwicklungsdienste.

Anmeldeverfahren

Um auf den Philippinen Mehrwertsteuerzahler zu werden, müssen Einzelpersonen oder Unternehmen für jeden Standort, an dem ihr Unternehmen tätig ist, ein spezielles Formular (Formular Nr. 0605) ausfüllen. Für den Abschluss des Registrierungsprozesses ist eine Registrierungsgebühr von 500 Pesos (ca. 30 USD) erforderlich.

Steuervertreter

Nichtansässige Unternehmen oder nichtansässige Vermittler, die elektronische Dienstleistungen erbringen und sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, müssen einen Vertreter ernennen, der als Ihr lokaler Vertreter fungiert und für die Erfüllung Ihrer Steuerpflichten in Ihrem Namen verantwortlich ist.

Tracking-Daten

Für nicht ansässige Unternehmen, die auf den Philippinen E-Service-Anbieter sind, beträgt die allgemeine Buchhaltungspflicht fünf Jahre. Diese Aufzeichnungen müssen während dieses Zeitraums aufbewahrt werden und für eine Überprüfung durch das Bureau of Internal Revenue (BIR) oder andere relevante Regierungsbehörden leicht zugänglich sein.

Vollständige Umsatzsteuererklärung

Umsatzsteuerlich registrierte Steuerzahler müssen ab dem 1. Januar 2023 keine monatliche Umsatzsteuererklärung mehr für Transaktionen abgeben. Stattdessen müssen sie die entsprechende vierteljährliche Umsatzsteuererklärung abgeben. Die vierteljährliche Umsatzsteuererklärung muss spätestens am 25. Tag nach dem Ende des Steuerquartals eingereicht werden und die Bruttoeinnahmen (für einen Verkäufer von Dienstleistungen) widerspiegeln. Die vierteljährliche Umsatzsteuererklärung muss den konsolidierten Betrag für alle steuerpflichtigen Tätigkeiten und alle Niederlassungen – Hauptsitz – ausweisen und Zweige. Die zusammenfassende Liste der Verkäufe/Käufe muss spätestens am 25. Tag des Monats eingereicht werden, der auf das Ende des Steuerquartals (Kalender- oder Finanzquartals) folgt.

Zahlungsdatum der Mehrwertsteuer

Elektronische Dienstleister sind verpflichtet, Zahlungen innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerquartals zu leisten.
Oktober 2, 2024 80
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