Costa Rica
In Costa Rica wird die Mehrwertsteuer als „Impuesto al Valor Agregado“ bezeichnet, abgekürzt IVA.
Provinzen
Goods
Provinzen
Waren
Digitale Dienstleistungen
About
Goods
About
Waren
About
Digital services
About
Digitale Dienstleistungen
Waren
Digitale Dienstleistungen
Waren
Digitale Dienstleistungen
Mehrwertsteuer-Standardsatz
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Costa Rica beträgt 13% und gilt für Waren, Dienstleistungen und den Import von Waren oder Dienstleistungen.Mehrwertsteuer ermäßigter Satz
- Bei internationalen Flügen gilt der Satz von 10% auf das Flugticket.
- Bei Inlandsflügen gilt der Satz von 4% auf das Flugticket.
- Der Satz von 2% gilt für pharmazeutische Produkte sowie die für deren Herstellung notwendigen Rohstoffe und Geräte.
- Der Satz von 1% gilt für bestimmte Lebensmittel, die unter das Konzept des „Basic Taxable Basket“ fallen, wie z. B. Brot, Milch, Obst, Erfrischungsgetränke usw. Der Satz von 1 % gilt auch für die Landwirtschaft, Viehzucht, Veterinärmedizin und Sportfischerei im Non-Food-Bereich . Lieferungen.
- Für Bücher und Exportwaren gilt der 0%-Satz.
Mehrwertsteuer-Standardsatz
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Costa Rica beträgt 13% und gilt für Dienstleistungen, die über digitale Plattformen und/oder das Internet angeboten werden, oder für immaterielle Güter, wenn die Lieferanten oder Vermittler nicht ansässig sind und diese im Staatsgebiet konsumiert oder genossen werden.
Standard-Mehrwertsteuersatz
13%
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
10%, 4%, 2%, 1%, 0%
Schwellenwerte
-
Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung
In Costa Rica gibt es keine Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle.Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Ansässige Unternehmen können den Betrag der Mehrwertsteuer, die sie für Waren oder Dienstleistungen zahlen, die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erworben haben, vor der Zahlung der Mehrwertsteuer abziehen oder ermäßigen. Nichtansässige Unternehmen, die keinen festen Sitz haben und nicht umsatzsteuerlich registriert sind, können die Vorsteuer nicht zurückfordern.Anmeldeverfahren
Ausländische Unternehmen müssen sich in Costa Rica registrieren, wenn sie über eine physische Präsenz, beispielsweise eine Betriebsstätte, verfügen. Unternehmen sind verpflichtet, sich im Steuerregister der Steuerbehörden einzutragen. Die Steuerbehörden registrieren automatisch die natürlichen oder juristischen Personen, die den Registrierungsprozess nicht eingeleitet haben.Mehrwertsteuererklärung und Zahlungsdatum
Die Umsatzsteuererklärung muss monatlich abgegeben werden. Umsatzsteuererklärungen müssen innerhalb von 15 Tagen des Folgemonats eingereicht und bezahlt werden. Das Formular zur Meldung der Mehrwertsteuer ist Formular D-104.Sanktionen
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung wird ein Bußgeld in Höhe von 50% des monatlichen Mindestlohns erhoben. Bei verspäteter Zahlung wird eine Strafe in Höhe von 1% des ausstehenden Betrags pro Monat erhoben, jedoch nicht mehr als 20% des gesamten ausstehenden Betrags.Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung
In Costa Rica gibt es keine Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle.Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Wenn eine natürliche Person Steuerzahler ist, kann der Mehrwertsteuerbetrag, der beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen an einen Kartenaussteller, Lieferanten oder Vermittler gezahlt wird, als Steuerabzug verwendet werden. Verbraucher von digitalen Dienstleistungen und/oder immateriellen Gütern können für ihre Einkäufe Rechnungen von Lieferanten oder Vermittlern im Ausland, die Bankkartenabrechnung, mit der sie die Dienstleistung oder das immaterielle Gut bezahlt haben, oder ein gleichwertiges Dokument in englischer oder spanischer Sprache verwenden.Beweis
Zur Bestimmung des Verbrauchsortes digitaler Dienste sind eine oder mehrere Methoden erforderlich. Ein Verbrauchsort in Costa Rica liegt dann vor, wenn:- Die Adresse entspricht einem Standort in Costa Rica;
- Im Falle von Vermittlern: wenn der endgültige Dienstleister seinen Sitz in Costa Rica hat;
- Der Standort des Festnetzanschlusses des Kunden, über den der digitale Dienst an den Kunden geliefert wird, entspricht Costa Rica;
- Die Internet Protocol (IP)-Adresse des elektronischen Geräts entspricht einem Standort innerhalb des
- Territoriums von Costa Rica;
- Der Mobile Country Code (MCC) der International Mobile Subscriber Identity (IMSI), der auf der Subscriber Identity Module (SIM)-Karte des vom Kunden verwendeten Mobilgeräts gespeichert ist, entspricht Costa Rica;
- Die vom Kunden angegebene Adresse bzw. Wohnort entspricht einem Ort im Hoheitsgebiet von Costa Rica;
- Der Standort des für die Zahlung verwendeten Bankkontos bzw. die Rechnungsadresse des Kunden bei dieser Bank entspricht einem Standort im Hoheitsgebiet von Costa Rica.
Liste der E-Dienste
Nach costa-ricanischem Recht sind digitale Dienste definiert als Dienste, die über das Internet oder digitale oder technologische Netzwerke oder Plattformen bereitgestellt werden. Zu diesen Produkten gehören:- Erwerb digitaler Inhalte (z. B. Downloads von Musik, E-Books, Videos, Apps, Spielen usw.);
- Bereitstellung von Inhalten per Abonnement (z. B. Nachrichten, Musik, Online-Spiele usw.);
- Bereitstellung von Software und Wartungsdienstleistungen (z. B. Antivirensoftware, digitale Datenspeicherung usw.).
Anmeldeverfahren
Ausländische Unternehmen, die Anbieter oder Vermittler von Dienstleistungen oder digitalen Gütern sind, müssen bei den costaricanischen Steuerbehörden eine Steuerregistrierung beantragen. Unternehmen sind verpflichtet, sich im Steuerregister der Steuerbehörden einzutragen. Die Steuerbehörden registrieren automatisch die natürlichen oder juristischen Personen, die den Registrierungsprozess nicht eingeleitet haben.Mehrwertsteuererklärung und Zahlungsdatum
Die Umsatzsteuererklärung muss monatlich abgegeben werden. Umsatzsteuererklärungen müssen innerhalb von 15 Tagen des Folgemonats eingereicht und bezahlt werden. Das Formular zur Meldung der Mehrwertsteuer ist Formular D-188. Die Mehrwertsteuer muss auf der Website der ATV (Administración Tributaria Virtual) eingereicht werden.Sanktionen
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung wird ein Bußgeld in Höhe von 50% des monatlichen Mindestlohns erhoben. Bei verspäteter Zahlung wird eine Strafe in Höhe von 1% des ausstehenden Betrags pro Monat erhoben, jedoch nicht mehr als 20% des gesamten ausstehenden Betrags.
Abonnieren Sie den Newsletter
Kein Spam, nur interessante Nachrichten