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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Portugal
Der Rechtsrahmen Portugals für die Abfallbewirtschaftung wurde in den letzten Jahrzehnten konsolidiert und enthält Vorschriften für spezifische Abfallströme. Die nationale Abfallgesetzgebung setzt überwiegend EU-Richtlinien um. Das Prinzip der Produzentenverantwortung wird umfassend angewendet, um Ziele zur Vermeidung, getrennten Sammlung sowie Verwertung und zum Recycling zu erreichen. Die Einhaltung der Anforderungen an die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf lokaler Ebene wird durch das Decreto-Lei Nr. 152-D/2017 geregelt.Wer muss sich in Portugal für die EPR registrieren?
Die folgenden Akteure müssen sich für die EPR-Verpackung in Portugal registrieren:- Hersteller und Importeure verpackter Waren
- E-Commerce-Anbieter, die portugiesische Verbraucher beliefern
- Einzelhändler und Markeninhaber, die Eigenmarkenverpackungen auf den Markt bringen
- Versandhändler (Distance Seller), auch wenn sie sich außerhalb Portugals befinden, sind ebenfalls verantwortlich
Verantwortlichkeiten in Portugal
Gemäß der geltenden Fassung des Decreto-Lei Nr. 152-D/2017 liegt die Verantwortung für die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen ganz oder teilweise beim Produkthersteller, dem Abfüller sowie beim Anbieter von Service-Verpackungen. Diese Akteure tragen die finanzielle bzw. finanzielle und operative Verantwortung für die Phase des Produktlebenszyklus, in der das Produkt sein Lebensende erreicht und zu Abfall wird.Definition von Verpackung nach Decreto-Lei Nr. 152-D/2017
Das Decreto-Lei Nr. 152-D/2017 der Portugiesischen Republik stuft die folgenden Materialien als Verpackungen ein:- Papier / Karton
- Schwarzmetalle
- Glas
- Aluminium
- Kunststoff
- Getränkekarton
- Stahl
- Holz
- Andere Materialien
Was das Programm abdeckt
Die EPR-Pflichten gelten für alle Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen, die zur Vermarktung von Produkten in Portugal verwendet werden, darunter:- Behälter aus Kunststoff, Glas, Metall und Verbundwerkstoffen
- Kartonagen und papierbasierte Verpackungen
- Schrumpffolien, Stretchfolien, Paletten, Umreifungsbänder
- Einweglebensmittelverpackungen
Schwellenwerte
Es gibt keine Mindestmengen, unterhalb derer eine Befreiung gilt. Schon das Versenden eines einzigen Pakets oder Produkts löst die Verpflichtungen aus.EPR-Registrierungsverfahren in Portugal
Um die EPR-Pflichten zu erfüllen, müssen Produzenten:- Sich auf der Abfallverwaltungsplattform der APA (SILIAMB) registrieren
- Ein zugelassenes PRO beitreten, z. B. Sociedade Ponto Verde (SPV) oder Resitejo
- Eine Verpackungserklärung mit Mengenangaben je Materialart einreichen
- Die entsprechenden Ökobeiträge nach Volumen und Recyclingfähigkeit entrichten
Autorisierter Vertreter
Im Gegensatz zu einigen anderen EU-Ländern besteht in Portugal keine Pflicht zur Benennung eines autorisierten Vertreters. Dennoch gilt:- Unternehmen ohne Niederlassung in Portugal bleiben verantwortlich und müssen sich direkt registrieren oder freiwillig einen lokalen Vertreter beauftragen (zur administrativen Erleichterung)
- Der lokale Vertreter bzw. Fiskalvertreter kann die Registrierung und Berichterstattung unterstützen
Berichtsfrist
Die Jahresmeldung ist ein Dokument, in dem Unternehmen jährlich das Gesamtgewicht der Einwegverpackungen ihrer Produkte melden, die auf den nationalen Markt gebracht und für Endverbraucher bestimmt sind. Sie wird bei Systembeitritt erstmals eingereicht und danach jährlich.Sanktionen
Nach Decreto-Lei Nr. 152-D/2017 drohen bei Nichteinhaltung der Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung:- Aussetzung der Tätigkeit
- Aussetzung von Genehmigungen, Lizenzen und Erlaubnissen
- Bußgelder von 50 bis 3 740 Euro für natürliche Personen
- Bußgelder von 500 bis 44 890 Euro für juristische Personen
Wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung liegt bei:- Produzenten / Importeure: Registrierung, Berichterstattung und Gebührenzahlung
- PROs (z. B. SPV, Novo Verde): Sammlung, Sortierung, Recycling und Öffentlichkeitsarbeit
- Portugiesische Umweltagentur (APA): Aufsicht, Durchsetzung und regulatorische Aktualisierungen
Pflichten der einzelnen Gruppen
- Produzenten: Übermittlung von Verpackungsdaten, Beitritt zu einem PRO, Zahlung von Beiträgen
- PROs: Organisation der getrennten Sammlung, Recyclinginfrastruktur und Öffentlichkeitsarbeit
- Einzelhändler: Sicherstellung der Konformität von Lieferanten; Verantwortung bei Eigenmarken möglich
- Behörden: Überwachung der Zielerreichung, Verhängung von Bußgeldern, Veröffentlichung von Recyclingkennzahlen
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