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Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen in Portugal

Der Rechtsrahmen Portugals für die Abfallbewirtschaftung wurde in den letzten Jahrzehnten konsolidiert und enthält Vorschriften für spezifische Abfallströme. Die nationale Abfallgesetzgebung setzt überwiegend EU-Richtlinien um. Das Prinzip der Produzentenverantwortung wird umfassend angewendet, um Ziele zur Vermeidung, getrennten Sammlung sowie Verwertung und zum Recycling zu erreichen. Die Einhaltung der Anforderungen an die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf lokaler Ebene wird durch das Decreto-Lei Nr. 152-D/2017 geregelt.

Wer muss sich in Portugal für die EPR registrieren?

Die folgenden Akteure müssen sich für die EPR-Verpackung in Portugal registrieren:
  • Hersteller und Importeure verpackter Waren
  • E-Commerce-Anbieter, die portugiesische Verbraucher beliefern
  • Einzelhändler und Markeninhaber, die Eigenmarken­verpackungen auf den Markt bringen
  • Versandhändler (Distance Seller), auch wenn sie sich außerhalb Portugals befinden, sind ebenfalls verantwortlich
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Verantwortlichkeiten in Portugal

Gemäß der geltenden Fassung des Decreto-Lei Nr. 152-D/2017 liegt die Verantwortung für die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen ganz oder teilweise beim Produkt­hersteller, dem Abfüller sowie beim Anbieter von Service-Verpackungen. Diese Akteure tragen die finanzielle bzw. finanzielle und operative Verantwortung für die Phase des Produktlebenszyklus, in der das Produkt sein Lebensende erreicht und zu Abfall wird.

Definition von Verpackung nach Decreto-Lei Nr. 152-D/2017

Das Decreto-Lei Nr. 152-D/2017 der Portugiesischen Republik stuft die folgenden Materialien als Verpackungen ein:
  • Papier / Karton
  • Schwarzmetalle
  • Glas
  • Aluminium
  • Kunststoff
  • Getränkekarton
  • Stahl
  • Holz
  • Andere Materialien

Was das Programm abdeckt

Die EPR-Pflichten gelten für alle Primär-, Sekundär- und Tertiär­verpackungen, die zur Vermarktung von Produkten in Portugal verwendet werden, darunter:
  • Behälter aus Kunststoff, Glas, Metall und Verbundwerkstoffen
  • Kartonagen und papierbasierte Verpackungen
  • Schrumpffolien, Stretchfolien, Paletten, Umreifungsbänder
  • Einweg­lebensmittel­verpackungen

Schwellenwerte

Es gibt keine Mindestmengen, unterhalb derer eine Befreiung gilt. Schon das Versenden eines einzigen Pakets oder Produkts löst die Verpflichtungen aus.

EPR-Registrierungsverfahren in Portugal

Um die EPR-Pflichten zu erfüllen, müssen Produzenten:
  • Sich auf der Abfallverwaltungs­plattform der APA (SILIAMB) registrieren
  • Ein zugelassenes PRO beitreten, z. B. Sociedade Ponto Verde (SPV) oder Resitejo
  • Eine Verpackungs­erklärung mit Mengenangaben je Materialart einreichen
  • Die entsprechenden Öko­beiträge nach Volumen und Recyclingfähigkeit entrichten
Nicht konforme Unternehmen können mit Bußgeldern sowie Import-/Export­beschränkungen belegt werden.

Autorisierter Vertreter

Im Gegensatz zu einigen anderen EU-Ländern besteht in Portugal keine Pflicht zur Benennung eines autorisierten Vertreters. Dennoch gilt:
  • Unternehmen ohne Niederlassung in Portugal bleiben verantwortlich und müssen sich direkt registrieren oder freiwillig einen lokalen Vertreter beauftragen (zur administrativen Erleichterung)
  • Der lokale Vertreter bzw. Fiskalvertreter kann die Registrierung und Berichterstattung unterstützen

Berichtsfrist

Die Jahresmeldung ist ein Dokument, in dem Unternehmen jährlich das Gesamtgewicht der Einweg­verpackungen ihrer Produkte melden, die auf den nationalen Markt gebracht und für Endverbraucher bestimmt sind. Sie wird bei Systembeitritt erstmals eingereicht und danach jährlich.

Sanktionen

Nach Decreto-Lei Nr. 152-D/2017 drohen bei Nichteinhaltung der Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung:
  • Aussetzung der Tätigkeit
  • Aussetzung von Genehmigungen, Lizenzen und Erlaubnissen
  • Bußgelder von 50 bis 3 740 Euro für natürliche Personen
  • Bußgelder von 500 bis 44 890 Euro für juristische Personen

Wer trägt die Verantwortung?

Die Verantwortung liegt bei:
  • Produzenten / Importeure: Registrierung, Berichterstattung und Gebührenzahlung
  • PROs (z. B. SPV, Novo Verde): Sammlung, Sortierung, Recycling und Öffentlichkeitsarbeit
  • Portugiesische Umweltagentur (APA): Aufsicht, Durchsetzung und regulatorische Aktualisierungen

Pflichten der einzelnen Gruppen

  • Produzenten: Übermittlung von Verpackungsdaten, Beitritt zu einem PRO, Zahlung von Beiträgen
  • PROs: Organisation der getrennten Sammlung, Recyclinginfrastruktur und Öffentlichkeitsarbeit
  • Einzelhändler: Sicherstellung der Konformität von Lieferanten; Verantwortung bei Eigenmarken möglich
  • Behörden: Überwachung der Zielerreichung, Verhängung von Bußgeldern, Veröffentlichung von Recycling­kennzahlen
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Oktober 18, 2024 672
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