Umsatzsteuer-Leitfaden in Arkansas Umsatzsteuer-Leitfaden in Arkansas

Arkansas

Standard Satz

Der Standardsatz für die Umsatzsteuer in Arkansas für 2024 beträgt 6,5–11,5%.

 

Reduzierter Satz

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Arkansas für 2024 beträgt 0 und 10%.

 

Umsatzsteuerfreie Produkte und Dienstleistungen

Steuer auf langfristige Mietfahrzeuge

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

Wer ist verpflichtet, Umsatzsteuer zu registrieren

Wenn Sie in Arkansas verkaufen und in Arkansas „ausreichend aktiv“ sind, müssen Sie registriert sein, um in Arkansas Umsatzsteuer zu erheben und zu zahlen

 

Schwelle

Ab dem 1. Juli 2019 müssen sich Online-Verkäufer oder Fernverkäufer mit wirtschaftlicher Präsenz oder Niederlassung in Arkansas registrieren lassen, um Umsatzsteuer zu erheben, wenn sie einen jährlichen Bruttoumsatz von $100,000 in Arkansas oder mehr als 200 Transaktionen an Kunden in Arkansas haben.

Schwellenwerte für Händler nach Bundesstaat

Marktplatz-Schwellenwerte nach Bundesstaat

Für das SaaS-Geschäft gelten die Sonderregeln.

Steuerschwellenwerte für Software als Dienstleistung nach Bundesstaat.

 

Online-Marktplätze

Wenn alle Ihre Verkäufe in Arkansas von einer Marktplatz-Reseller-Plattform stammen, können Sie sich in diesem Fall nicht für die Zahlung der Umsatzsteuer in Arkansas registrieren. Ihr Marktplatz-Promoter zahlt die Umsatzsteuer selbst.

Wenn Sie über Ihre eigene Website verkaufen, müssen Sie sich für die Zahlung der Umsatzsteuer registrieren, wenn Sie den Schwellenwert für Fernverkäufer erreichen.

 

Umsatzsteuerzahlung und Anmeldetag

Bestimmen Sie abhängig von Ihrer Steuerschuld Ihre Anmeldehäufigkeit – entweder jährlich, monatlich oder vierteljährlich:

  • Jährlich – 0 bis $25.00;
  • Vierteljährlich – 25.01 bis $100,00;
  • Monatlich – $100.01 und mehr.

Das Finanz- und Verwaltungsministerium von Arkansas verlangt, dass alle Umsatzsteueranmeldungen bis zum 20. des Monats abgeschlossen sind, der auf die zugewiesene Anmeldefrist folgt. Wenn das Anmeldetag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, wird die Umsatzsteuer am nächsten Tag fällig. Die vierteljährlichen Anmeldefristen enden an den letzten Tagen März, Juni, September und Dezember.

 

Strafe und Interesse

  • Verspätete Einreichung – 5% der Steuer fällig pro Monat oder Kürzung (maximal 35%);
  • Verspätete Zahlung – 5% der Steuer pro Monat oder Kürzung (maximal 35%).

 

Ausnahmen

 

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