Umsatzsteuer-Leitfaden in Kansas Umsatzsteuer-Leitfaden in Kansas

Kansas

Standard Satz

Der Standardumsatzsteuersatz in Kansas für 2024 beträgt 6.5-10.6%.

 

Reduzierter Satz

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Kansas für 2024 beträgt 2%.

 

Umsatzsteuerfreie Produkte und Dienstleistungen

Flugzeuge, Rundfunkausrüstung, Bohrer, Arzneimittel und Pharmazeutika, die an Tierärzte, Lebensmittel, integrierte Produktionsmaschinen, öffentliche Gesundheit, Fahrzeuge und andere verkauft werden.

 

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

Wer ist verpflichtet, Umsatzsteuer zu registrieren

Wenn Sie in Kansas verkaufen und in Kansas „ausreichend aktiv“ sind, müssen Sie registriert sein, um in Kansas Umsatzsteuer zu erheben und zu zahlen.

 

Schwelle

Ab dem 1. Oktober 2019 betrachtet Kansas jedes Unternehmen, das Verkäufe in den Staat tätigt, als wirtschaftlich verbunden. Es gibt keine Umsatzsteuerschwelle.

US-Umsatzsteuerschwellenwerte für Fernverkäufer nach Bundesstaat

OMP US-Umsatzsteuerschwellenwerte

The special rules are applicable to the SAAS business.

Software-as-Service-Steuerschwellenwerte nach Staat.

 

Online-Marktplätze

Wenn alle Ihre Verkäufe in Kansas über eine Marktplatzplattform erfolgen, können Sie sich nicht für die Zahlung der Umsatzsteuer in Kansas registrieren. Ihr Marktplatzvermittler zahlt die Umsatzsteuer selbst.

Wenn Sie über Ihren eigenen Marktplatz verkaufen, müssen Sie sich für die Zahlung der Umsatzsteuer registrieren.

 

Umsatzsteuerzahlung und Anmeldetag:

Bestimmen Sie abhängig von Ihrer Steuerschuld Ihre Anmeldehäufigkeit – entweder jährlich, monatlich oder vierteljährlich:

  • Jährlich – 0 bis 6.66$;
  • Vierteljährlich – 6.67$ und mehr;
  • Monatlich – 266.67$ und mehr;
  • Monatlich mit Vorauszahlung – 2,666.67$ und mehr.

Rückgaben sind immer am 25. Tag des Monats fällig, der auf den Berichtszeitraum folgt. Wenn das Anmeldetag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, wird die Steuer am nächsten Werktag fällig.

 

Strafe und Interesse

Ablehnen, um zu archivieren oder zu zahlen – 1% der monatlich fälligen Steuer oder Kürzung (maximal – 24%).

 

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