Umsatzsteuer-Leitfaden in Alaska Umsatzsteuer-Leitfaden in Alaska

Alaska

Alaska ist ein steuerfreier Staat und hat keine Umsatzsteuer.

 

Trotzdem gibt es im Bundesstaat Alaska Gemeinden, die Umsatzsteuer erheben. Wenden Sie sich an Ihre örtliche Gemeindeverwaltung, um Informationen zu den Regeln und Formen der Umsatzsteuererhebung zu erhalten. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Abteilung Forschung und Analyse der Abteilung für kommunale und regionale Angelegenheiten.

Die Gesetze des Bundesstaates Alaska erlauben es Städten und Landkreisen, ihre eigenen Verkaufssteuerverordnungen zu erlassen und zu bestimmen, was steuerpflichtig ist. Im Gegenzug gibt es nach den Gesetzen des Bundesstaates Alaska nur sehr wenige nicht steuerpflichtige Artikel. Für Informationen darüber, was nicht steuerpflichtig ist, müssen Sie sich direkt an die Gemeinde wenden, da die Steuerbefreiungen von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein können.

In Alaska kann eine Umsatzsteuer nur genehmigt werden, wenn sie von der Mehrheit der Wähler genehmigt wird. Alaska hält zu diesem Zweck eine Umsatzsteuer-Genehmigungswahl ab. Die Begrenzung des Höchstbetrags, den eine Gemeinde in Alaska als Verkaufssteuer erheben darf, wurde aufgehoben. Das staatliche Recht erlaubt den Kommunen auch, eine Nutzungssteuer zu erheben, bei der es sich um eine Steuer handelt, die auf die Lagerung, Nutzung oder den Verbrauch von Gütern in der Kommune erhoben wird.

 

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