Standard Satz
5%.
Wer ist verpflichtet, Umsatzsteuer zu registrieren
Alle Fernverkäufer mit Ausnahme von Kleinverkäufern müssen registriert sein, um ab dem 1. Oktober 2018 Umsatz- oder Nutzungssteuern in Wisconsin zu erheben und zu überweisen.
Kleinverkäufer – Fernverkäufer, deren jährlicher Verkauf von Produkten und Dienstleistungen die Schwelle nicht erreicht.
Schwelle
100,000$
Schwellenwerte für Händler nach Bundesstaat
Marktplatz-Schwellenwerte nach Bundesstaat
Für das SaaS-Geschäft gelten die Sonderregeln.
Steuerschwellenwerte für Software als Dienstleistung nach Bundesstaat.
Online-Marktplätze
Marktplatzvermittler müssen für alle steuerpflichtigen Verkäufe in Wisconsin, die der Marktplatzanbieter im Auftrag eines entfernten Verkäufers ermöglicht, Umsatzerlöse erheben und überweisen oder Steuern verwenden.
Registrierungsverfahren
Um sich für Wisconsin zu registrieren, können Fernverkäufer das Online-Registrierungssystem von Wisconsin verwenden.
Umsatzsteuerzahlung und Anmeldetag
Die mit der Registrierung bereitgestellten Informationen basieren auf der Anmeldehäufigkeit des Remote-Verkäufers (z. B. monatlich, vierteljährlich, jährlich). Die Abteilung wird Fernverkäufern über die Häufigkeit der Abgabe von Steuererklärungen auf der Grundlage des jährlichen Betrags ihrer steuerpflichtigen Verkäufe informiert.
Steuererklärungen, die über mein Steuerkonto oder Telefile eingereicht wurden, und Zahlungen per ACH Debit müssen bis 16 Uhr eingegangen sein.
- Jährliche und vierteljährliche Rückgaben müssen bis zum letzten Tag des Monats eingereicht werden, der auf das Ende des Berichtszeitraums folgt;
- Monatliche Umsatzsteuererklärungen müssen bis zum 20. des Monats nach dem Ende des Berichtszeitraums eingereicht werden.
Wenn das reguläre Fälligkeitsdatum auf einen freien Tag fällt, wird das Fälligkeitsdatum auf den Geschäftstag unmittelbar nach dem Wochenende oder dem gesetzlichen Feiertag verlängert.
Strafe und Interesse
Nach dem Fälligkeitsdatum eingereichte Rücksendungen unterliegen einer Gebühr von 20$ für verspätete Einreichung und einer Fahrlässigkeitsstrafe in Höhe von 5% des Betrags der Umsatz- und Nutzungssteuern, die für jeden Monat fällig sind. Bis zu einer Höchststrafe von 25%.