Umsatzsteuer-Leitfaden in Oklahoma Umsatzsteuer-Leitfaden in Oklahoma

Oklahoma

Standard Satz

Der Standardumsatzsteuersatz in Oklahoma für 2024 beträgt 4.5%.

 

Wer ist verpflichtet, Umsatzsteuer zu registrieren

Wenn ein entfernter Verkäufer noch nicht in Oklahoma registriert ist, muss er bei der Steuerkommission von Oklahoma eine Wahl einreichen, um entweder die Umsatzsteuer zu erheben und zu überweisen oder um die gesetzlichen Mitteilungs- und Berichtspflichten einzuhalten (ein kleiner Verkäufer ist eine Ausnahme).

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

Schwelle

100,000$

Schwellenwerte für Händler nach Bundesstaat

Marktplatz-Schwellenwerte nach Bundesstaat

Für das SaaS-Geschäft gelten die Sonderregeln.

Steuerschwellenwerte für Software als Dienstleistung nach Bundesstaat.

 

Online-Marktplätze

Sie müssen sich nicht registrieren und die Umsatz-/Nutzungssteuer von Oklahoma erheben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie machen nur steuerpflichtige Verkäufe nach Oklahoma über einen Marktplatz;
  • Der Marktplatzvermittler oder Vermittler erhebt und überweist dann in Ihrem Namen die Umsatz- / Nutzungssteuer von Oklahoma.

 

Registrierungsverfahren

Um sich für eine Steuererlaubnis für Oklahoma zu registrieren.

 

Umsatzsteuerzahlung und Anmeldetag

Die meisten Fernverkäufer müssen Steuererklärungen vor dem 20. Tag des Monats ausfüllen und einreichen, der auf den Monat folgt, in dem der Verkauf getätigt wurde.

Ein Verkäufer, dessen Steuerschuld 50$ pro Monat nicht überschreitet, kann halbjährliche Steuererklärungen abgeben. Halbjährliche Umsatzsteuerberichte sind bis zum 20. Juli (für den Zeitraum von Januar bis Juni) und bis zum 20. Januar (für den Zeitraum von Juli bis Dezember) fällig.

 

Strafe und Interesse

Keine Zahlung von delinquenten Steuern:

  • 15$ oder ein Betrag in Höhe von 10%, jedoch nicht mehr als 200$ des Gesamtbetrags der Steuern, Strafen und Zinsen oder der tatsächlichen Verbindlichkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung des Optionsscheins.
  • Die Strafe für die verspätete Einreichung der Steuererklärung innerhalb von 15 Tagen nach Zahlung der Steuer beträgt 10% des gesamten Steuerbetrags.

 

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