Umsatzsteuer-Leitfaden in Connecticut Umsatzsteuer-Leitfaden in Connecticut

Connecticut

Standard Satz

Der Standardsatz für die Umsatzsteuer in Connecticut für 2024 beträgt 6,35–9,35%.

 

Reduzierter Satz

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Connecticut für 2024 liegt zwischen 1 und 2,99%.

 

Umsatzsteuerfreie Produkte und Dienstleistungen

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

Wer ist verpflichtet, Umsatzsteuer zu registrieren

Wenn Sie in Connecticut verkaufen und in Connecticut „ausreichend aktiv“ sind, müssen Sie registriert sein, um in Connecticut Umsatzsteuer zu erheben und zu zahlen. Connecticut verlangt, dass jeder Händler mit einer Umsatzsteuererlaubnis am Fälligkeitstag eine Umsatzsteuererklärung einreicht, auch wenn Sie keine Umsatzsteuer zu melden oder zu zahlen haben.

 

Schwelle

Ab dem 1. Dezember 2018 müssen sich ausländische Händler mit ausreichender physischer oder wirtschaftlicher Präsenz für die Einrichtung eines Nexus in Connecticut registrieren lassen, um Umsatzsteuer zu erheben. Dies umfasst sowohl Online- als auch Remote-Verkäufer mit einem jährlichen Bruttoumsatz von 250.000 USD in Alabama und einem Umsatz von 200 oder mehr.

Schwellenwerte für Händler nach Bundesstaat

Marktplatz-Schwellenwerte nach Bundesstaat

Für das SaaS-Geschäft gelten die Sonderregeln.

Steuerschwellenwerte für Software als Dienstleistung nach Bundesstaat.

 

Online-Marktplätze

Wenn alle Ihre Verkäufe in Connecticut von einer Marktplatz-Reseller-Plattform stammen, können Sie sich in diesem Fall nicht für die Zahlung der Umsatzsteuer in Virginia registrieren. Ihr Marktplatz-Promoter zahlt die Umsatzsteuer selbst.

Wenn Sie über Ihre eigene Website verkaufen, müssen Sie für die Zahlung der Umsatzsteuer registriert sein, wenn Sie 200 oder mehr Einzelhandelsumsätze in Connecticut haben und mindestens 250,000$ brutto haben.

Wenn Sie den Schwellenwert nicht erreichen, müssen Sie sich nicht registrieren.

 

Umsatzsteuerzahlung und Anmeldetag

Bestimmen Sie abhängig von Ihrer Steuerschuld Ihre Anmeldehäufigkeit – entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich:

  • Jährlich – 0 bis 83.33$;
  • Vierteljährlich – 83.34$ bis 333.33$;
  • Monatlich – 333.34$ und mehr.

Rückgaben sind immer am 20. Tag des Monats fällig, der auf den Berichtszeitraum folgt. Wenn das Anmeldetag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, wird die Umsatzsteuer am nächsten Tag fällig. Die vierteljährlichen Anmeldefristen enden an den letzten Tagen März, Juni, September und Dezember.

  • Strafe für verspätete Einreichung 50$ plus 1% pro Monat der erhobenen Steuer;
  • Strafe für verspätete Zahlung 1% der nicht bezahlten Steuerbelastung für jeden Monat (oder Bruchteil eines Monats) der Zahlungsunfähigkeit.

 

Brauchen Sie Hilfe bei der Umsatzsteuer?