Umsatzsteuer-Leitfaden in District of Columbia Umsatzsteuer-Leitfaden in District of Columbia

District of Columbia

Standard Satz

Der Standardsatz im District of Columbia für die Umsatzsteuer für 2024 beträgt 6%.

 

Reduzierter Satz

Im District of Columbia ist kein ermäßigter Satz für die Umsatzsteuer aufgeführt.

 

Umsatzsteuerfreie Produkte und Dienstleistungen

 

Die Lovat Umsatzsteuer-Compliance-Plattform

 

Wer muss Umsatzsteuer registrieren

Wenn Sie nicht physisch im District of Columbia präsent sind und den Schwellenwert erreichen, müssen Sie sich registrieren, um im District of Columbia Umsatzsteuer zu erheben und zu zahlen.

 

Schwelle

  • Der Bruttoumsatzerlös beträgt 100,000$ oder mehr;
  • Der Remote-Einzelhändler führt 200 oder mehr separate Transaktionen durch, um materielles persönliches Eigentum an Kunden zu verkaufen.

 

Online-Marktplätze

Ab dem 1. April 2019 muss ein „Marktplatzvermittler“ im Namen seiner „Marktplatzverkäufer“ die Umsatzsteuer des Distrikts erheben.

 

Registrierungsverfahren

Fernverkäufer sollten sich online mit dem Formular FR-500 als neues Unternehmen registrieren und im Fragebogen angeben, dass sie Fernverkäufer sind.

 

Umsatzsteuerzahlung und Anmeldetag

Wenn die Steuerschuld von Fernverkäufern 200$ oder weniger pro Periode beträgt, müssen Sie eine jährliche Erklärung einreichen. Die jährliche Umsatzsteuererklärung (Anmeldeformular FR-800A) ist bis zum 20. Januar des Folgejahres fällig.

Wenn Ihre Umsatz- und Nutzungssteuerverbindlichkeiten zwischen 201 und 1,200$ pro Periode liegen, müssen Sie Ihre vierteljährliche Rückgabe FR-800Q einreichen. Die vierteljährliche Umsatz- und Nutzungssteuererklärung (Ausfüllen des Formulars FR-800Q) ist bis zum 20. des Monats nach der Meldung des Quartals fällig.

Wenn Ihre Umsatz- und Nutzungssteuerschuld 1,201$ pro Periode oder mehr beträgt, müssen Sie eine monatliche Rückgabe FR-800M einreichen. Die monatliche Umsatz- und Nutzungssteuererklärung (Formular FR-800M ausfüllen) ist bis zum 20. Tag eines jeden Kalendermonats fällig.

 

Strafe und Interesse

  • Eine Strafe von 5% pro Monat, wenn Sie keine Steuererklärung einreichen oder keine fälligen Steuern zahlen. Sie darf einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 25% der fälligen Steuer nicht überschreiten;
  • Die Zinsen von 10% pro Jahr, die täglich auf eine verspätete Zahlung berechnet werden.

 

Ausnahmen

 

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