Digitale Dienste
Das Gesetz Nr. 210 vom 24. Februar 2020 legt fest, dass bezahlte Ferndienste, die von Nichtansässigen ohne Wohnsitz in Chile erbracht werden, ab dem 1. Juni 2020 Mehrwertsteuer (MwSt.) zahlen müssen.
Mehrwertsteuer Normalsatz
19%
Schwelle
Der Schwellenwert ist nicht festgelegt. Wer soll sich anmelden? Steuerzahler ohne Wohnsitz oder Wohnsitz in Chile, die fernbesteuerte Dienstleistungen erbringen, die von natürlichen oder juristischen Personen auf chilenischem Hoheitsgebiet erworben werden.