Dieser Leitfaden behandelt nur die Besteuerung digitaler Dienstleistungen. Wenn Sie Waren verkaufen, gilt dieser Leitfaden nicht.
Das Gesetz Nr. 210 vom 24. Februar 2020 legt fest, dass bezahlte Ferndienste, die von Nichtansässigen ohne Wohnsitz in Chile erbracht werden, ab dem 1. Juni 2020 Mehrwertsteuer (MwSt.) zahlen müssen.
Mehrwertsteuer Normalsatz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Chile im Jahr 2023 beträgt 19%.
Schwelle
Der Schwellenwert ist nicht festgelegt.
Wer soll sich anmelden?
Steuerzahler ohne Wohnsitz oder Wohnsitz in Chile, die fernbesteuerte Dienstleistungen erbringen, die von natürlichen oder juristischen Personen auf chilenischem Hoheitsgebiet erworben werden.
E-Services-Liste
Digitale Unterhaltungsinhalte wie audiovisuelle Dienste, Musik, Spiele oder andere Analoga durch Herunterladen, Streaming oder andere Technologien, einschließlich Texte, Zeitschriften, Zeitungen und Bücher für diese Zwecke. Software, Speicher, Plattformen oder Computerinfrastruktur. Werbung, unabhängig von den Mitteln oder Mitteln, mit denen sie geliefert, materialisiert oder ausgeführt wird.
Beweisstücke
Die Dienstleistung gilt in Chile als erbracht, wenn mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die IP-Adresse des verwendeten Netzwerks liegt in Chile;
- Rechnungsadresse;
- Bankadresse des Käufers;
- Chilenische SIM-Karte.
Registrierungsverfahren
Das Registrierungsverfahren ist sehr einfach. Es reicht aus, das Registrierungsformular auf der Steuerwebsite zu senden. Gleichzeitig mit der Registrierung erhalten Sie ein persönliches Konto, mit dem Sie Steuererklärungen abgeben müssen.
Die Art der Währung (US-Dollar, Euro oder chilenischer Peso) sowie die Deklarations- und Zahlungshäufigkeit müssen bei der Registrierung angegeben werden. Nachdem die Wahlen abgehalten wurden, können sie bis zum 1. Januar nächsten Jahres nicht mehr geändert werden.
Steuervertreter
Ein Vertreter ist nicht erforderlich. Es reicht aus, dass das Unternehmen bei der Registrierung einen offiziellen Kontakt hinterlegt hat.
Umsatzsteuererklärung und -zahlung
Die Meldungen werden monatlich/vierteljährlich eingereicht. Im Anmeldeantrag können Sie einen für Sie günstigen Zeitraum wählen. Abgabe- und Zahlungsfrist der Erklärung sind die ersten zwanzig Tage des Monats, der auf die bekannt zu gebende Frist folgt.
Bei Deklarationen in Fremdwährung muss die entsprechende Steuer per SWIFT-Überweisung bezahlt werden, die durch einen SWIFT-Code oder einen BIC-Code (Bankleitzahl) identifiziert wird. Mit diesem Code können Sie die Empfängerbank bei einer internationalen Überweisung identifizieren.
Strafen
Die Zinsen von 1.5% für jeden Monat, in dem die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen und gezahlt wird.
Bußgelder: 10% – 60% können fällig werden.