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Waren

In Ecuador wird die Mehrwertsteuer (Impuesto al Valor Agregado – IVA) sowohl auf den lokalen Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen als auch auf die Einfuhr von Waren oder Dienstleistungen aus internationalen Quellen erhoben.

 

Mehrwertsteuersätze

Im Jahr 2024 gelten folgende Mehrwertsteuersätze:

 

Standardsatz: 12%

Der normale Mehrwertsteuersatz gilt für alle Transaktionen im Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen, es sei denn, eine spezifische Bestimmung sieht einen ermäßigten Satz, einen Nullsatz oder eine Befreiung vor.

 

Ermäßigter Satz: 8%

Tourismusaktivitäten, die auf bestimmte Daten beschränkt sind, die 12 Tage im Kalenderjahr nicht überschreiten und häufig Feiertagen oder Wochenenden entsprechen.

 

Nullsatz: 0%

  • Unverarbeitete Lebensmittel;
  • Milchprodukte;
  • Landmaschinen (z. B. Traktoren);
  • Landwirtschaftliche Güter (z. B. zertifiziertes Saatgut, Pflanzen und Wurzeln) und zugehörige Ausrüstung;
  • Arzneimittel und veterinärmedizinische Produkte;
  • Papier, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Verlagsdienstleistungen;
  • Exportierte Waren und Dienstleistungen;
  • Transport von Personen und Material, einschließlich Luftfrachttransport;
  • Ausbildung;
  • Gesundheitsdienste;
  • Öffentliche Versorgung mit Strom, Trinkwasser und Abwasser;
  • Wohnungsmiete;
  • Finanzielle Wertpapierbörsen;
  • Elektroküchen mit Induktionssystem für den Hausgebrauch;
  • Sonnenkollektoren und Abwasseraufbereitungsanlagen;
  • LED Lampen;
  • Ladegeräte für Elektrofahrzeuge;
  • Bereitstellung von Webseiten-Domains, Servern (Hosting) und Cloud Computing.

„Befreite Lieferungen“ sind Umsätze, die nicht in den Geltungsbereich der Umsatzsteuer fallen und keinen Vorsteuerabzug ermöglichen. Beispiele für steuerbefreite Lieferungen umfassen Aktivitäten wie den Verkauf eines Unternehmens, Unternehmensänderungen wie Fusionen und Ausgliederungen, Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen, Übertragungen von Aktien und Beteiligungen sowie die Bezahlung von Immobilienmieten und den damit verbundenen Instandhaltungskosten.

 

Schwellenwerte

In Ecuador gibt es keinen spezifischen Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung.

 

Anmeldeverfahren

Private Unternehmen sind verpflichtet, der Steuerbehörde folgende Dokumente vorzulegen:

  • Formular RUC-01-A, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter;
  • Öffentliche Urkunde der Unternehmensgründung, ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen;
  • Eintragung der Bestellung des gesetzlichen Vertreters im Handelsregister;
  • Allgemeines Datenblatt, bereitgestellt von der Superintendence of Companies;
  • Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters.

Für die Umsatzsteuer-Registrierung müssen Unternehmen direkt beim Finanzamt eine Steuer-ID beantragen. Alle Dokumente müssen im Original vorliegen und als notariell beglaubigte Kopien eingereicht werden.

 

Steuervertreter

Ausländische Unternehmen müssen eine ansässige natürliche oder juristische Person benennen, die den Steuerpflichtigen gegenüber den Steuerbehörden vertritt.

 

Anmelde- und Zahlungsdatum der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuererklärung muss gemäß dem vorgegebenen Zeitplan elektronisch unter Verwendung der von der Steuerbehörde angebotenen Software eingereicht werden. Diese Software steht auf der Website der Steuerbehörde zum Download bereit.

In der Regel müssen Umsatzsteuererklärungen monatlich eingereicht werden, wobei sowohl die Einreichung als auch die Zahlung in den Zeitraum vom 10. bis zum 28. Tag des Monats fallen, der auf das Ende des Erklärungszeitraums folgt.

 

Strafen

Für eine verspätete Registrierung in Ecuador wird je nach Einstufung des Steuerzahlers eine Strafe zwischen 30 und 125 US-Dollar erhoben.

Bei verspäteten Zahlungen und Einreichungen können Strafen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Mehrwertsteuerpflichten zu Geldstrafen bis zum Fünffachen des den Steuerbehörden entgangenen Betrags, zur möglichen Geschäftsschließung und zu Gefängnisstrafen führen.