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Waren

Mehrwertsteuer-Standardsatz

Der Mehrwertsteuer-Standardsatz im Sultanat Oman beträgt im Jahr 2024 5% und gilt für die Lieferung aller Waren im Oman und für den Import, mit Ausnahme von Waren im Gesundheits- und Bildungsbereich. Der Export von Grundnahrungsmitteln und Medikamenten im Oman unterliegt der Steuerbefreiung.

 

Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung

Nichtansässige Unternehmen ohne Betriebsstätte müssen die Umsatzsteuer im Oman unabhängig von der Höhe des Umsatzes registrieren.

Ansässige Unternehmen müssen sich im Oman umsatzsteuerlich registrieren, wenn ihr Umsatz in den letzten 12 Monaten OMR 38.500 (ca. EUR 91.000) überstieg. Eine freiwillige Registrierung ist auch dann möglich, wenn der Jahresumsatz des Unternehmens OMR 19.250 (ca. EUR 45.500) übersteigt.

Unternehmen, die ausschließlich steuerbefreite Waren in den Oman liefern, müssen sich im Oman nicht für die Umsatzsteuer registrieren.

 

Steuervertreter

Nichtansässige Unternehmen, die keine Betriebsstätte im Oman haben, müssen einen gesetzlichen Steuervertreter benennen, der einen Wohnsitz im Oman hat.

 

Anmeldeverfahren

Nichtansässige Unternehmen müssen in Oman eine Umsatzsteuerregistrierung in elektronischer Form beantragen. Das eingereichte Excel-Formular mit den folgenden Dokumenten sollte an die Steuerbehörde des Sultanats Oman gesendet werden:

  • Kopie der Firmenregistrierungsunterlagen;
  • Kopie der Ausweisdokumente;
  • Kopie der Bankgarantie;
  • Kopie der gültigen Vereinbarung zur Ernennung des Steuervertreters;
  • Kopie des Beschäftigungsnachweises des Chief Officers.

Zusätzliche Informationen können vom Finanzamt angefordert werden.

 

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Unternehmen können die Vorsteuer zurückfordern, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Aufwendungen, die für den Betrieb nicht relevant sind, können nicht als Abzug geltend gemacht werden. Die Vorsteuer kann von Unternehmen, die im Oman nicht für Umsatzsteuerzwecke registriert sind, nicht erstattet werden.

 

Aufzeichnungen führen

Die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen in Bangladesch muss mindestens zehn Jahre betragen.

 

Einreichungs- und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung

Umsatzsteuererklärungen im Oman müssen vierteljährlich elektronisch eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung und Zahlung ist der letzte Tag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt.

 

Strafen im Oman

Strafe für nicht eingereichte Umsatzsteuererklärung oder falsche Angaben darin – Gefängnis und/oder Strafen können verhängt werden.