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Der Verordnungsentwurf für die Anwendung von ITBIS auf digitale Dienste ausländischer Anbieter wird derzeit (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Leitfadens) geprüft und diskutiert. Es wird erwartet, dass die Änderungen im Jahr 2024 umgesetzt werden.

 

Mehrwertsteuer-Standardsatz

Der Mehrwertsteuer-Standardsatz in der Republik Dominikanische Republik beträgt im Jahr 2023 18% und gilt für alle über das Internet bereitgestellten digitalen Dienste, die im Land genutzt und von nicht in der Dominikanischen Republik ansässigen Unternehmen bereitgestellt werden. Der lokale Name der Mehrwertsteuer ist ITBIS.

 

Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung

In der Dominikanischen Republik gibt es keine Registrierungsschwelle. Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten, müssen sich für ITBIS registrieren. Anbieter müssen eine ständige Präsenz im Land einrichten, sonst kann ITBIS nicht in die Dominikanische Republik übertragen oder dort erstattet werden. Ein Unternehmen, das sich für ITBIS-Zwecke in der Dominikanischen Republik registriert, entspricht einer Betriebsstätte.

 

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Beweisstücke

Die Mehrwertsteuer ist am Lieferort zu entrichten. Der Zeitpunkt der Lieferung ist das früheste der folgenden Ereignisse: zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder zum Zeitpunkt der Zahlung des Preises (ganz oder teilweise).

 

E-Services-Liste

Digitale Dienste, die Gegenstand der ITBIS-Erfassung in der Dominikanischen Republik wären:

  • Onlinewerbung,
  • Online-Vermittlung (Provisionen),
  • Datenübertragung,
  • Streaming usw.

 

Anmeldeverfahren

Unternehmen müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht elektronisch oder persönlich bei den dominikanischen Steuerbehörden registrieren lassen.

 

Aufzeichnungen führen

Die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen in der Dominikanischen Republik muss mindestens zehn Jahre betragen.

 

Einreichungs- und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung

Die ITBIS-Erklärungen in der Dominikanischen Republik werden monatlich eingereicht. Die Frist für die Einreichung und Zahlung ist der 20. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.

 

Strafen für die Mehrwertsteuer in der Dominikanischen Republik (ITBIS)

Bei verspäteter Einreichung und Zahlung von ITBIS in der Dominikanischen Republik wird eine Strafe in Höhe von 10% des fälligen Betrags für den ersten Monat der Überfälligkeit und 4% für die folgenden Monate erhoben.

 

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