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Digitale Dienste

MwSt. Allgemeiner Satz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Uruguay im Jahr 2023 beträgt 22%.

 

Schwelle

Es gibt keinen Schwellenwert, eine Registrierung ist ab der ersten Lieferung erforderlich.

 

E-Services-Liste

Besteuerungsgegenstände:

  • Audiovisuelle Dienstleistungen, die direkt aus dem Ausland auf elektronischem Weg für in Uruguay ansässige Einrichtungen oder Einzelpersonen bereitgestellt werden;
  • Gebühren für die Vermittlung oder Vermittlung auf elektronischem Wege zwischen dem Angebot und der Nachfrage von Dienstleistungen, wenn eine oder beide Parteien der Kerndienstleistung in Uruguay ansässig sind.

Beweisstücke

  • Die IP-Adresse des Computers, Mobiltelefons oder verwandten Geräts befindet sich in Uruguay;
  • Die Rechnungsadresse befindet sich in Uruguay;
  • Die verwendete Kreditkarte wird von einem uruguayischen Finanzinstitut verwaltet.

 

Registrierungsverfahren

Für die Registrierung ist es erforderlich, Formulare auszufüllen, Kopien eines Reisepasses oder eines anderen Ausweisdokuments einer Person beizufügen, die berechtigt ist, Dokumente im Namen des Unternehmens zu unterzeichnen.

 

Steuervertreter

Ausländische Anbieter elektronischer Dienstleistungen, die steuerpflichtige Dienstleistungen erbringen, müssen keinen lokalen Fiskalagenten ernennen, sondern es reicht aus, eine Adresse in Uruguay anzugeben, die für die Kommunikation mit dem Finanzamt verwendet wird.

 

MwSt.-Anmelde- und Zahlungsdatum

Die Umsatzsteuererklärungen werden für mittlere und große Steuerzahler in der Regel monatlich eingereicht.

Kleine Steuerpflichtige müssen jährlich Erklärungen abgeben.

Die genannte Einstufung der Steuerpflichtigen wird von den Finanzämtern festgelegt.

Die Frist für die monatliche Umsatzsteuererklärung ist der Monat, der auf den Monat folgt, in dem die Transaktionen gemeldet wurden.

Die Frist wird von der Steuerverwaltung zu Beginn eines jeden Jahres veröffentlicht.

 

Strafen

Die von der Steuerbehörde festgelegte Strafe für eine verspätete Registrierung ist eine Geldstrafe von 770 UYU.

Eine Strafe von 5%, 10% oder 20% wird für die verspätete Zahlung der Mehrwertsteuer verhängt, und eine Strafe von UYU540, UYU560 oder UYU610 wird für die verspätete Einreichung der Mehrwertsteuererklärung verhängt. Der Strafzins richtet sich nach dem Datum der Zahlung. Darüber hinaus werden für verspätete Steuerzahlungen Verzugszinsen in unterschiedlicher Höhe erhoben.

 

Aufzeichnungen führen

Die Bücher, Buchungsbelege und Rechnungen sind aufzubewahren, solange die Steuer nicht vorgeschrieben ist. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Bei Betrugsaufdeckung verlängert sich die Frist auf 10 Jahre.