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Waren

Mehrwertsteuer-Standardsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Usbekistan beträgt im Jahr 2024 12%.

 

Mehrwertsteuer-Nullsatz

Der Mehrwertsteuersatz von Null gilt für folgende Waren- und Dienstleistungsgruppen:

  • Export von Waren;
  • Kraft- und Schmierstoffe zur Unterstützung des Flugzeugbetriebs;
  • An Flughäfen bereitgestellte Dienstleistungen;
  • Internationale Transportdienstleistungen.

 

Von der Mehrwertsteuer befreite Waren und Dienstleistungen

  • Finanzdienstleistungen, wie z. B. bestimmte Bank- und Versicherungsdienstleistungen.
  • Verkauf von Arzneimitteln, einschließlich Medikamenten und Medikamenten.
  • Verkauf von prothetischen und orthopädischen Produkten, Inventar für Menschen mit Behinderungen und damit verbundene Dienstleistungen in der orthopädischen Prothetik.
  • Bildungsdienstleistungen.
  • Veterinärmedizinische Dienstleistungen.
  • Von der Regierung bereitgestellte Personenbeförderungsdienste, insbesondere im Rahmen des öffentlichen Verkehrssystems.
  • Geologische Dienstleistungen werden im Rahmen jährlicher, aus Haushaltsmitteln finanzierter Landesprogramme zur Entwicklung und Reproduktion der Bodenschätze angeboten.
  • Briefmarken, frankierte Postkarten und Umschläge.
  • Budgetfinanzierte wissenschaftliche Forschung und Entwicklung.

 

Schwellenwerte

Eine obligatorische Umsatzsteuerregistrierung ist erforderlich, wenn der Jahresumsatz 1 Milliarde UZS (ca. 89.000 USD) übersteigt.

 

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Unternehmen können die Vorsteuer auf Waren und Dienstleistungen abziehen, die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Verkauf steuerpflichtiger Waren oder Dienstleistungen verwenden, indem sie die Ausgangssteuer abziehen.

 

Anmeldeverfahren

Um sich beim Finanzamt registrieren zu lassen, muss eine ausländische juristische Person einen Registrierungsantrag zusammen mit einem Auszug aus dem Register ausländischer juristischer Personen ihres jeweiligen Herkunftslandes oder einem anderen Dokument zum Nachweis ihrer Rechtsstellung einreichen. Der Antrag auf Registrierung muss innerhalb von 30 Kalendertagen eingereicht werden.

 

Steuervertreter

In Usbekistan besteht keine Notwendigkeit, einen Steuervertreter zu bestellen.

 

Aufzeichnungen führen

Buchhaltungsunterlagen, sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form, müssen mindestens 3 Jahre lang aufbewahrt werden.

 

Mehrwertsteuererklärung und -zahlung

Der Steuerzeitraum in Usbekistan beträgt einen Monat. Die Frist für die Einreichung und Zahlung der Umsatzsteuer endet am oder vor dem 20. Tag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt. Alle steuerpflichtigen Personen sind verpflichtet, in Usbekistan die elektronische Einreichung zu nutzen.

 

Strafen

Die verspätete Registrierung der Mehrwertsteuer beträgt 5% des umsatzsteuerpflichtigen Umsatzes. Diese Strafe gilt vom Fälligkeitsdatum der Umsatzsteuerregistrierung bis zum tatsächlichen Datum der Registrierung. Die Strafe darf nicht weniger als 5 Mio. UZS (ca. 445 USD) betragen.

Dem Beamten einer juristischen Person oder einem einzelnen Steuerzahler drohen Verwaltungsstrafen für die Abgabe von Steuererklärungen nach Ablauf der Frist in Höhe von 20% des zu wenig oder zu spät gezahlten Betrags.