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Standardsatz für Mehrwertsteuer

Der Standardsatz für Mehrwertsteuer in Sri Lanka im Jahr 2024 beträgt 18%. Er gilt für die Lieferung von Waren und den Import. Der Export in Sri Lanka ist steuerfrei.

Mehrwertsteuerschwellenwert

Der Mehrwertsteuerschwellenwert in Sri Lanka beträgt 20.000.000 LKR (ca. 57.500 EUR) pro Quartal und 80.000.000 LKR (ca. 230.000 EUR) pro Jahr. Sobald das Unternehmen diesen Schwellenwert erreicht oder überschritten hat, muss es sich in Sri Lanka für die Mehrwertsteuer registrieren. Eine freiwillige Registrierung ist gestattet. Wenn das Unternehmen über einen Agenten handelt, muss sich dieses Unternehmen nicht in Sri Lanka für die Mehrwertsteuer registrieren, und sein Agent ist für die Abgabe und Zahlung der Mehrwertsteuer in Sri Lanka verantwortlich.

 

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Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Unternehmen können die Vorsteuer zurückfordern, indem sie sie von der Umsatzsteuer abziehen. Ausgaben, die für das Unternehmen nicht relevant sind, können nicht zum Abzug geltend gemacht werden. Die Vorsteuer, die von nicht in Sri Lanka für die Mehrwertsteuer registrierten Unternehmen erhoben wird, unterliegt nicht der Erstattung.

Registrierungsverfahren

Das Registrierungsantragsformular TPR_005_E sollte spätestens 15 Tage nach dem Datum eingereicht werden, an dem die Registrierungspflicht eingetreten ist. Das Unternehmen kann die TIN- und Mehrwertsteuerregistrierung beim Department of Inland Revenue in der Steuerregistrierungseinheit im 2. Stock des Inland Revenue Headquarters persönlich oder auch online mit den e-Services beantragen.

Für die Mehrwertsteuerregistrierung in Sri Lanka sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Gewerbeanmeldung;
  2. Zusätzliche Unterlagen für LLC:
  • Gesellschaftsvertrag;
  • Satzung;
  • Liste der Direktoren;
  • Gründungsurkunde.
  1. Kopien der NICs der Direktoren und Geschäftsinhaber;
  2. Unterlagen, die Umsatz und Umsatz nachweisen;
  3. Monatliche Kontoauszüge zum Nachweis des Cashflows.

 

Frist für die Einreichung der Mehrwertsteuererklärung und Zahlungsfrist

Die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung kann monatlich oder vierteljährlich erfolgen. Die Frist für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung ist der letzte Tag des Monats nach Ablauf jedes Steuerzeitraums. Die Zahlung für einen bestimmten Steuerzeitraum muss bis zum 20. des folgenden Monats erfolgen.

Strafen in Sri Lanka

Strafe für verspätete Registrierung und Fehler – Bußgeld bis zu LKR 25.000 (ca. EUR 72) oder (und) Freiheitsstrafe. Strafe für verspätete Zahlung – 10% des fälligen Betrags plus 2% für jeden Monat.

 

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