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Mehrwertsteuer-Standardsatz

Der Mehrwertsteuer-Standardsatz in Mauritius beträgt im Jahr 2024 15% und gilt für Warenlieferungen in Mauritius und Importe, mit bestimmten Ausnahmen wie Babynahrung und Frühstücksflocken. Auf Produkte wie gedruckte Bücher, Grundnahrungsmittel und Nähröle wird ein Steuersatz von 0% erhoben. Der Warenexport auf Mauritius unterliegt ebenfalls der Steuerbefreiung.

 

Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung

Wenn der Umsatz der Unternehmen in den letzten 12 Monaten 6 Mio. MUR (ca. 124.000 EUR) überstieg, müssen sie sich in Mauritius für Umsatzsteuerzwecke registrieren. Eine freiwillige Registrierung ist Personen gestattet, die steuerpflichtige Leistungen erbringen oder erbringen möchten.

 

Steuervertreter

Um für Umsatzsteuerzwecke registriert zu werden, muss ein Unternehmen eine ständige Niederlassung auf Mauritius haben. Ein Steuervertreter ist nicht erforderlich.

 

Anmeldeverfahren

Unternehmen, die sich auf Mauritius für die Mehrwertsteuer registrieren lassen möchten, müssen von der Mauritius Revenue Authority (MRA) ein Registrierungsantragsformular erhalten. Es gibt drei Arten von Formularen – Formular MwSt.1, Formular MwSt.1A, Formular MwSt.1B, die vom Jahresumsatz des Unternehmens abhängen. Anschließend sollte dieses ausgefüllte Formular mit allen notwendigen Informationen an die MRA gesendet werden. Darüber hinaus können Unternehmen, die sich in Mauritius für die Mehrwertsteuer registrieren lassen möchten, diese über das Corporate and Business Registration Integrated System (CBRIS) beantragen. Im Falle einer positiven Überprüfung erhält das Unternehmen eine Registrierungsbescheinigung.

 

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Unternehmen können die Vorsteuer zurückfordern, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Aufwendungen, die für den Betrieb nicht relevant sind, können nicht als Abzug geltend gemacht werden. Die Vorsteuer kann von Unternehmen, die in Mauritius nicht für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, nicht erstattet werden.

 

Aufzeichnungen führen

Die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen auf Mauritius muss mindestens fünf Jahre betragen.

 

Einreichungs- und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung

Unternehmen müssen in Mauritius ihre Steuererklärungen elektronisch einreichen und die Mehrwertsteuer monatlich abführen, wenn ihr steuerpflichtiger Umsatz MUR 10 Millionen (ca. EUR 208.000) übersteigt, und vierteljährlich, wenn der Umsatz diesen Betrag nicht übersteigt. Die Frist endet am 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.

 

Strafen auf Mauritius

  • Strafe für die verspätete Abgabe von Umsatzsteuererklärungen – 2.000 MUR (ca. 42 EUR) für jeden fälligen Monat bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Betrags, jedoch nicht mehr als 20.000 MUR (ca. 420 EUR).
  • Strafe für verspätete Zahlung – 2% des fälligen Betrags.
  • Zinsen auf unbezahlte Steuern – 1% pro Monat bis zum Zahlungsdatum.