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Digitale Dienste

Mehrwertsteuer-Standardsatz

Der Mehrwertsteuer-Standardsatz in Indonesien beträgt im Jahr 2023 11% und gilt für den Verkauf digitaler Waren durch ausländische Unternehmen an indonesische Kunden, mit einigen Ausnahmen wie der Erbringung von Dienstleistungen in die Freihandelszone (Insel Batam, Insel Sabang, Bintan und Karimun). Der Export in Indonesien unterliegt der Steuerbefreiung.

 

Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung

Unternehmen müssen sich in Indonesien für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr Umsatz in den letzten 12 Monaten 600.000.000 IDR (ca. 35.000 EUR) oder 50.000.000 IDR (ca. 3.000 EUR) pro Monat überstieg.

Unternehmen müssen sich registrieren, wenn sie:

  • Online-Verkäufer digitaler Waren;
  • Nichtansässige Betreiber von Online-Marktplätzen;
  • Indonesische Online-Marktplatzbetreiber.

die den Kunden aus Indonesien B2B- und B2C-Dienste anbieten.

Eine freiwillige Anmeldung ist möglich.

 

Beweisstücke

Die Mehrwertsteuer ist am Lieferort zu entrichten. Als alleiniger Ort der Dienstleistungserbringung gilt das Hoheitsgebiet Indonesiens. Der Zeitpunkt der Lieferung ist das früheste der folgenden Ereignisse: zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder zum Zeitpunkt der Zahlung des Preises (ganz oder teilweise). Ein Servicekunde in Indonesien ist eine natürliche oder juristische Person, die durch den Standort in Indonesien nach folgenden Kriterien definiert wird:

  • Rechnungsadresse;
  • Postanschrift für ihr Konto beim Verkäufer;
  • Kredit-oder Debitkarten;
  • IP Adresse;
  • Telefoncode.

 

E-Services-Liste

  • Bücher, Zeitschriften, Zeitungen;
  • Apps, Spiele, Computersoftware;
  • Filme, Musik;
  • Abonnements für digitale Dienste;
  • Design-, Marketing- und Werbedienstleistungen.

 

Anmeldeverfahren

Unternehmen müssen den Antrag mit dem von der DGT vorgeschriebenen Papierformular beim indonesischen Finanzamt einreichen. Außerdem sind die Gründungsurkunde und die Ausweisdokumente des Eigentümers erforderlich. Nach der Genehmigung des Umsatzsteuerantrags muss innerhalb von 3 Monaten eine elektronische Bescheinigung eingeholt und das Umsatzsteuerkonto des Unternehmens aktiviert werden.

 

Aufzeichnungen führen

Die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen in Indonesien muss mindestens zehn Jahre betragen.

 

Einreichungs- und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung

Die Mehrwertsteuererklärungen in Indonesien werden monatlich oder vierteljährlich an die indonesische Generaldirektion Steuern (DGT) übermittelt. Mehrwertsteuerzahlungen sollten monatlich in indonesischen Rupiah erfolgen.