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Das Analogon zur Mehrwertsteuer in Panama ist ITBMS (Transfer Tax on Movable Goods and Services).

 

Mehrwertsteuer-Standardsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Panama beträgt im Jahr 2023 7%. Sie gilt für alle steuerpflichtigen Tätigkeiten im Hoheitsgebiet Panamas, mit Ausnahme von Schulbedarf, Büchern, Grundnahrungsmitteln, Medikamenten und landwirtschaftlichen Produkten.

  • Für die Einfuhr von Alkohol gilt der Zollsatz von 10%.
  • Für die Einfuhr von Tabak gilt der Zollsatz von 15%.
  • Für Exporte gilt der Steuersatz Null.

 

Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung

Der GST-Grenzwert in Panama liegt bei 36.000 PAB (ca. 34.000 EUR). Unternehmen müssen sich in Panama für Umsatzsteuerzwecke registrieren, wenn ihr Jahresumsatz diesen Betrag übersteigt oder voraussichtlich überschreiten wird. Nichtansässige Unternehmen und Importeure müssen sich unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes in Panama für die Mehrwertsteuer registrieren.

 

Abzugsfähige Mehrwertsteuer

Unternehmen können die Vorsteuer zurückfordern, indem sie diese von der Ausgangssteuer abziehen. Kosten, die für den Betrieb nicht relevant sind, können nicht als Abzug geltend gemacht werden. Die gezahlte Vorsteuer von Unternehmen, die nicht in Panama umsatzsteuerlich registriert sind, wird nicht erstattet.

 

Anmeldeverfahren

Um in Panama Mehrwertsteuerzahler zu werden, müssen sich Unternehmen online oder persönlich beim General Directorate of Revenue (DGI) registrieren. Unternehmen müssen eine nationale panamaische Steuerregistrierungsnummer – RUC (Registro Único de Contribuyentes) – beantragen. Alle Unterlagen müssen auf Spanisch eingereicht werden.

 

Tracking-Daten

Die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen in Panama muss fünf Jahre betragen.

 

Einreichung und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung

Mehrwertsteuererklärungen werden in Panama monatlich eingereicht. Umsatzsteuerzahler müssen ihre Steuererklärungen bis zum 15. des nächsten Berichtsmonats elektronisch einreichen und bezahlen.

 

Sanktionen in Panama

Bußgeld für verspätete Einreichung und Zahlung der Umsatzsteuererklärung in Panama – 10 PAB (ca. 9 EUR). Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder in Höhe von 500 PAB bis 5.000 PAB drohen (ca. 470 – 4.700 EUR).

Strafe für Betrug: Geldstrafe in Höhe des Fünf- bis Zehnfachen des geschuldeten Betrags und Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr. In besonderen Fällen können höhere Strafen verhängt werden.