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Digitale diensten

Mehrwertsteuerrichtlinien für digitale Dienstleistungen, die von nicht ansässigen Unternehmen bereitgestellt werden, wurden von den ägyptischen Steuerbehörden veröffentlicht und traten am 22. Juni 2023 in Kraft.

 

Mehrwertsteuer-Standardsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Ägypten beträgt im Jahr 2023 14% und gilt für E-Services, die von nicht ansässigen Unternehmen für Kunden aus Ägypten über Websites, Social-Media-Shops, Anwendungen usw. bereitgestellt werden, mit einigen Ausnahmen wie Bildungsdienstleistungen und E-Services. Buchabonnements und Anzeigen für Arbeitssuchende.

Der Satz von 10% gilt für professionelle Beratungsleistungen wie Rechtsberatung, Buchhaltung und Marketing. Für den Export von Dienstleistungen gilt in Ägypten ein Nullzollsatz.

 

Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung

Der Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung in Ägypten liegt bei 500.000 EGP (ca. 15.000 EUR). Unternehmen müssen sich in Ägypten für die Umsatzsteuer registrieren, wenn ihr Umsatz in den letzten zwölf Monaten diesen Betrag überschritten hat.

Unternehmen, die Beratungsleistungen erbringen, müssen sich unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte umsatzsteuerlich registrieren lassen.
Wenn ein Verkäufer B2C-Fernabsatzdienste über den Online-Marktplatz wie Amazon, eBay, Shopify anbietet, gilt der Marktplatz für Umsatzsteuerzwecke als eine Dienstleistung, die gemäß dem Steuerrecht an einen nicht registrierten Steuerpflichtigen erbracht wird. Der Online-Marktplatz ist dementsprechend zur Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet. Gebietsfremde Online-Marktplätze müssen ein vereinfachtes Verkäuferregistrierungsverfahren nutzen.

 

Beweis

Die Mehrwertsteuer wird am Lieferort fällig. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt das früheste der folgenden Ereignisse: zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder zum Zeitpunkt der (ganzen oder teilweisen) Zahlung des Preises.
Für Rechnungen gelten besondere Regeln. Jede Rechnung muss folgende Informationen enthalten:

  • Dienstname;
  • Umfang der erbrachten Leistung;
  • Mehrwertsteuersatz;
  • Mehrwertsteuerwert;
  • Name und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten;
  • Datum und Nummer der Rechnung;
  • Kundenname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (nur für Werbedienstleistungen).

Der gebietsfremde Verkäufer ist verpflichtet, den Wohnsitz des Empfängers anhand von mindestens zwei nicht widersprüchlichen Angaben zu ermitteln, darunter unter anderem:

  • Wohnadresse,
  • Rechnungsadresse,
  • Kreditkarten-BIN (Bank Identification Number) oder Bankkontodaten,
  • Telefonnummer,
  • IP Adresse,
  • Geografischer Standort des Festnetztelefons, das für den Dienst verwendet wird.

 

Liste der E-Dienste

  • Digitale Inhalte (Videos, Musik, Apps, Spiele, E-Book-Downloads);
  • Softwaredienstleistungen (Antivirensoftware usw.);
  • Entwicklung oder Veröffentlichung von Websites;
  • Inhaltslizenz;
  • Abonnementbasierte Inhalte (Online-Gaming, Musik, Video-Streaming, Online-Zeitung).

 

Anmeldeverfahren

Nichtansässige digitale Anbieter, die die Registrierungsschwelle in Ägypten überschritten haben, müssen sich innerhalb von 30 Tagen ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem in Ägypten Mehrwertsteuerpflichten entstanden sind, im Rahmen einer vereinfachten Lieferantenregistrierung registrieren. Die Hauptmaßnahme besteht darin, ein Konto auf der Website der ägyptischen Steuerbehörden zu erstellen.

Dort müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Land des steuerlichen Wohnsitzes;
  • Nationale TIN;
  • Firmenanschrift;
  • Name der Person, die für die Kontaktaufnahme mit den ägyptischen Steuerbehörden zuständig ist;
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Kontaktperson;
  • Webadresse.

Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienste müssen keinen Steuervertreter in Ägypten haben.

 

Tracking-Daten

Die Aufzeichnungsdauer in der Dominikanischen Republik muss mindestens fünf Jahre betragen.

 

Einreichung und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung

Vereinfachte elektronische Umsatzsteuererklärungen werden in Ägypten monatlich eingereicht. Die Frist für die Einreichung und Zahlung ist der letzte Tag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt.