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Mehrwertsteuer-Standardsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in der Dominikanischen Republik beträgt im Jahr 2024 18%.

ITBIS oder Impuesto sobre Transferencia de Bienes Industrializados y Servicios ist die Version der Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer) in der Dominikanischen Republik.

 

Mehrwertsteuer-Reduzierter Satz

16%

  • Dieser reduzierte Satz gilt für bestimmte Lebensmittel (Zucker, Kaffee, Butter, Margarine, Öle, Joghurt und andere Milchprodukte).

0%

  • Dieser Satz gilt für den Warenexport.

Darüber hinaus sind einige Lieferungen von der Mehrwertsteuer befreit, wie z. B. der Online-Verkauf von E-Books.

 

Schwellenwerte

Das dominikanische Steuerrecht erfordert keinen Mindestumsatz, damit sich ein Unternehmen registrieren und Mehrwertsteuer zahlen kann.

 

Registrierungsverfahren

– Erhalten Sie eine Steueridentifikationsnummer (RNC). Der erste Schritt für jedes Unternehmen besteht darin, ein Registro Nacional de Contribuyentes (RNC), die Steueridentifikationsnummer, zu erhalten.

– Senden Sie Unterlagen ein. Das Unternehmen muss die erforderlichen Unterlagen bei der Dirección General de Impuestos Internos (DGII) einreichen. Dazu gehören in der Regel:

  • Ausgefüllte Registrierungsformulare;
  • Ausweisdokumente des/der Unternehmensinhaber(s) oder gesetzlichen Vertreter;
  • Adressnachweis;
  • Gründungsurkunde oder gleichwertiges Dokument für juristische Personen;
  • Alle anderen von der DGII angegebenen Dokumente.
  • Das Finanzamt bietet auf seiner offiziellen Website häufig die Möglichkeit einer Online-Registrierung an, was den Vorgang einfacher macht.

 

Steuervertreter

In der Dominikanischen Republik müssen ausländische Unternehmen, die im Land wirtschaftliche Aktivitäten ausüben, möglicherweise einen Steuervertreter ernennen. In welchen Fällen benötigt das Unternehmen möglicherweise einen Vertreter?

  • Keine Betriebsstätte;
  • Spezifische Steuerpflichten;
  • Gesetzliche Anforderungen.

 

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Unternehmen müssen genaue Aufzeichnungen aller Transaktionen, einschließlich Verkäufe und Käufe, führen, um die ITBIS-Anmeldungen zu unterstützen. Was die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen betrifft, müssen Buchhaltungsunterlagen gemäß dem Steuergesetz der Dominikanischen Republik 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

 

Mehrwertsteuerzahlung

Nach der Registrierung müssen Unternehmen monatlich ITBIS-Erklärungen einreichen, normalerweise bis zum 20. Tag des Folgemonats. Diese Erklärungen enthalten die aus Verkäufen eingenommenen ITBIS und die für Einkäufe gezahlten ITBIS.

 

Einreichen von Mehrwertsteuererklärungen

Die Mehrwertsteuererklärung muss bis zur Frist bei der DGII eingereicht werden. Unternehmen können Erklärungen normalerweise elektronisch oder über andere genehmigte Kanäle einreichen. Zusammen mit der Mehrwertsteuererklärung muss die gesamte Mehrwertsteuerschuld für den Berichtszeitraum bis zur Einreichungsfrist an die DGII gezahlt werden. Die Zahlung kann normalerweise online oder über autorisierte Bankinstitute erfolgen.

 

Strafen bei Nichteinhaltung

Wenn Sie sich nicht für ITBIS registrieren, keine Erklärungen einreichen oder keine Steuern zahlen, können Strafen, Bußgelder und Zinsen anfallen. Die DGII ist befugt, diese Strafen durchzusetzen, um die Einhaltung sicherzustellen.

Digital

Der Verordnungsentwurf für die Anwendung von ITBIS auf digitale Dienste ausländischer Anbieter wird derzeit (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Leitfadens) geprüft und diskutiert. Es wird erwartet, dass die Änderungen im Jahr 2024 umgesetzt werden.

 

Mehrwertsteuer-Standardsatz

Der Mehrwertsteuer-Standardsatz in der Republik Dominikanische Republik beträgt im Jahr 2023 18% und gilt für alle über das Internet bereitgestellten digitalen Dienste, die im Land genutzt und von nicht in der Dominikanischen Republik ansässigen Unternehmen bereitgestellt werden. Der lokale Name der Mehrwertsteuer ist ITBIS.

 

Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung

In der Dominikanischen Republik gibt es keine Registrierungsschwelle. Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten, müssen sich für ITBIS registrieren. Anbieter müssen eine ständige Präsenz im Land einrichten, sonst kann ITBIS nicht in die Dominikanische Republik übertragen oder dort erstattet werden. Ein Unternehmen, das sich für ITBIS-Zwecke in der Dominikanischen Republik registriert, entspricht einer Betriebsstätte.

 

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Beweisstücke

Die Mehrwertsteuer ist am Lieferort zu entrichten. Der Zeitpunkt der Lieferung ist das früheste der folgenden Ereignisse: zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder zum Zeitpunkt der Zahlung des Preises (ganz oder teilweise).

 

E-Services-Liste

Digitale Dienste, die Gegenstand der ITBIS-Erfassung in der Dominikanischen Republik wären:

  • Onlinewerbung,
  • Online-Vermittlung (Provisionen),
  • Datenübertragung,
  • Streaming usw.

 

Anmeldeverfahren

Unternehmen müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht elektronisch oder persönlich bei den dominikanischen Steuerbehörden registrieren lassen.

 

Aufzeichnungen führen

Die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen in der Dominikanischen Republik muss mindestens zehn Jahre betragen.

 

Einreichungs- und Zahlungsdatum der Umsatzsteuererklärung

Die ITBIS-Erklärungen in der Dominikanischen Republik werden monatlich eingereicht. Die Frist für die Einreichung und Zahlung ist der 20. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.

 

Strafen für die Mehrwertsteuer in der Dominikanischen Republik (ITBIS)

Bei verspäteter Einreichung und Zahlung von ITBIS in der Dominikanischen Republik wird eine Strafe in Höhe von 10% des fälligen Betrags für den ersten Monat der Überfälligkeit und 4% für die folgenden Monate erhoben.

 

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